IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12

Der IASB hat am 7. Mai 2021 Änderungen an IAS 12 „Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction“ veröffentlicht. Die Änderungen sind – vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden Endorsements – erstmals verpflichtend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Mit den Änderungen wird das Ansatzverbot für latente Steuern im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld (sog. "Initial Recognition Exception") wie folgt eingeschränkt: Das Ansatzverbot greift nicht, wenn aus einer einzelnen Transaktion betragsgleiche abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen.

Die Neuregelung wird insbesondere Auswirkungen auf latente Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und auf Vermögenswerte mit Rückbauverpflichtungen haben.

Die EFRAG erwartet ein Endorsement für die Änderungen an IAS 12 noch vor dem Datum des Inkrafttretens.

Die Pressemitteilung des IASB zur Veröffentlichung der Änderungen erreichen Sie über folgenden Link.

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Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

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