Empfehlungen der PSF zur Erweiterung der EU-Taxonomie veröffentlicht

07/04/22

Der Bericht basiert auf dem bereits im Juli 2021 veröffentlichten Entwurf der PSF und berücksichtigt die aus der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen.

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) hat am 29. März 2022 ihren finalen Bericht mit Vorschlägen zur Erweiterung der bestehenden EU-Taxonomie veröffentlicht und im Rahmen ihrer Beratungsfunktion der Europäischen Kommission vorgelegt. Der Bericht basiert auf dem bereits im Juli 2021 veröffentlichten Entwurf der PSF und berücksichtigt die aus der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen.

Die derzeitige EU-Taxonomie umfasst ökologisch nachhaltige („grüne”) Wirtschaftstätigkeiten, die unter Einhaltung sozialer Mindestschutzverfahren einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leisten, ohne dabei eines der anderen Umweltziele wesentlich zu beeinträchtigen. Mit diesem Konzept erfolgt lediglich eine Einteilung in grüne bzw. nicht grüne Tätigkeiten, eine weitere Differenzierung von Tätigkeiten, die diese Kriterien nicht erfüllen, erfolgt somit nicht. Ziel der Vorschläge der PSF zur Erweiterung der EU-Taxonomie ist es, durch eine weitere Untergliederung von Wirtschaftstätigkeiten die ökologische Leistung von Unternehmen transparent(er) zu machen. Hierzu schlägt die PSF vor, die ökologische Leistung einer Wirtschaftstätigkeit einer der folgenden drei Kategorien („performance levels”) zuzuordnen:

  • Rote Kategorie: Wirtschaftstätigkeit, die mindestens eines der Umweltziele erheblich beeinträchtigt.

  • Gelbe Kategorie („amber”): Wirtschaftstätigkeit, die keines der Umweltziele erheblich beeinträchtigt, zugleich aber auch keinen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leistet („mittlere” ökologische Leistung).

  • Grüne Kategorie: Wirtschaftstätigkeit, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leistet, ohne ein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen. Diese Kategorie ist in der derzeitigen EU-Taxonomie bereits enthalten.

Im Fokus dieser Erweiterung der EU-Taxonomie steht der fortlaufende Übergang („transition”) hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, d.h. der Übergang aus Tätigkeiten der roten Kategorie in die gelbe bzw. grüne Kategorie. Abhängig von der Art der „roten” Wirtschaftstätigkeit kann ein solcher Übergang auch unmöglich sein. Hierzu gehören die in Artikel 19 Abs. 3 der EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852) aufgeführten Stromerzeugungstätigkeiten, bei denen feste fossile Brennstoffe verwendet werden.

Neben diesen drei Kategorien werden zudem Wirtschaftstätigkeiten definiert, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben („low environmental impact activities”), etwa Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Diese können mangels zutreffender technischer Bewertungskriterien in der bestehenden EU-Taxonomie keiner der genannten Kategorien zugeordnet werden.

Die Einführung dieser zusätzlichen Kategorien soll es Unternehmen ermöglichen, ihren Übergang hin zu ökologisch nachhaltigeren Wirtschaftstätigkeiten transparent darzustellen und somit Zugang zu Finanzmitteln für die notwendigen Investitionsprogramme zu erhalten. Ob die Erweiterung der EU-Taxonomie tatsächlich von der Europäischen Kommission umgesetzt wird, ist derzeit offen. Bis eine Umsetzung der Erweiterung erfolgt, kann der Abschlussbericht der PSF basierend auf den bestehenden Vorgaben zur EU-Taxonomie für freiwillige Angaben genutzt werden.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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