Die EFRAG veröffentlicht die Grundlagen für Schlussfolgerungen ihrer ESRS-Entwürfe

01/06/22

EFRAG veröffentlicht eine Reihe von Grundlagen für Schlussfolgerungen zur Ergänzung der von der EFRAG PTF-ESRS entwickelten ESRS Exposure Drafts (EDs). Die Konsultation zu den EDs wurde am 29. April eingeleitet und läuft bis zum 8. August 2022. Zu der Grundlage für Schlussfolgerungen werden keine Kommentare erbeten. 

Am 29. April 2022 veröffentlichte die EFRAG ihre EDs mit einer Frist bis zum 8. August 2022 und forderte alle Interessengruppen auf, im Rahmen einer Konsultationsumfrage Kommentare dazu abzugeben (hier geht es zur Pressemitteilung vom 29. April 2022).

Die EFRAG veröffentlicht nun eine Reihe von Grundlagen für Schlussfolgerungen ("BfC - Basis for Conclusion"), die die EDs ergänzen. Die BfC begleitet die EDs, ist aber nicht Teil von ihnen, und sein Inhalt hat daher keinen verbindlichen Status.

BfC veranschaulicht 

  • die Zielsetzung und den Kontext der Standardentwürfe, 

  • das Verfahren, das bei der Ausarbeitung der EDs angewandt wurde, 

  • die Gründe für die Festlegung einer Offenlegungsanforderung, 

  • die Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen oder europäische oder andere einschlägige Verordnungen und 

  • gegebenenfalls die Argumente für die Notwendigkeit detaillierter Leitlinien, die in Betracht gezogenen und schließlich nicht in die EDs aufgenommenen Offenlegungsanforderungen und den Zusammenhang zwischen dem Inhalt der EDs und der künftigen Standardsetzungstätigkeit.

Die BfC sind auch eine nützliche Informations- und Argumentationsquelle für diejenigen, die zu den EDs Stellung nehmen möchten.

Diejenigen, die sich zu den EDs äußern möchten, sollten ihre Antworten auf die Fragen der öffentlichen Konsultation über die Online-Umfrage einreichen (bitte klicken Sie hier für den Link zu den Abschnitten 1 und 2  der öffentlichen Konsultation und hier für den Link zu Abschnitt 3 der öffentlichen Konsultation). Kommentare, die sich nicht auf die spezifischen Aspekte beziehen, die durch die in der Online-Umfrage aufgelisteten Fragen abgedeckt werden, wie z. B. allgemeine Kommentare, können in Form von Kommentarbriefen übermittelt werden, vorzugsweise durch Hochladen der Briefe in das Umfragetool.

Den BfC und die EDs des ESRS-Entwurfs sowie die Online-Umfrage finden Sie hier.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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