CSRD durch EU-Parlament angenommen

22/11/22

Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Nachdem im Juni 2022 die Vertreter des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt hatten, wurde die CSRD am 10. November 2022 durch das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen.

Ausweislich der Mitteilung des Europäischen Parlaments wird der Europäische Rat den Vorschlag voraussichtlich am 28. November 2022 annehmen.

Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Die wesentlichen Eckpunkte der CSRD:

  • Transparenz in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung soll für große Unternehmen zur Norm werden
  • Rund 50.000 Unternehmen sollen von den neuen Vorschriften erfasst werden, derzeit sind es 11.700

Die CSRD ist binnen 18 Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in nationales Recht zu übernehmen.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

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