22/11/22
Nachdem im Juni 2022 die Vertreter des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt hatten, wurde die CSRD am 10. November 2022 durch das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen.
Ausweislich der Mitteilung des Europäischen Parlaments wird der Europäische Rat den Vorschlag voraussichtlich am 28. November 2022 annehmen.
Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.
Die wesentlichen Eckpunkte der CSRD:
Die CSRD ist binnen 18 Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in nationales Recht zu übernehmen.
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