EU-Endorsement von IBOR-Reform-Phase 2: Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16

28/01/21

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/25 vom 13. Jänner 2021 übernimmt die Europäische Union die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 aus Phase 2 der IBOR-Reform. Die Änderungen sehen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Abbildung von Änderungen an vertraglichen Zahlungsströmen und Sicherungsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der IBOR-Reform erforderlich geworden sind, sowie diesbezügliche Angaben vor.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und in vielen Fällen anzuraten.

Für eine ausführliche Darstellung der geänderten Regelungen verweisen wir auf unseren Blog-Beitrag vom 22. September 2020 sowie unsere Publikation „In depth: Practical guide to Phase 2 amendments to IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 for interest rate benchmark (IBOR) reform”. Die Mitteilung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist über folgenden Link erreichbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PwC Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS) beraten Sie dazu gerne.

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Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

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Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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