Mitteilung der ESMA zu Enforcement-Schwerpunkten im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung

29/10/20

Am 28. Oktober 2020 veröffentlichte die ESMA ihre Mitteilung der gemeinsamen Enforcement-Schwerpunkte für Berichterstattung des Jahres 2020. Die Mitteilung enthält vier Schwerpunktthemen im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Im Vergleich zur Mitteilung der Schwerpunkte 2019 sind jene Aspekte, die generelle Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung darstellen (Wesentlichkeit, Vollständigkeit etc.), nicht mehr explizit enthalten. Stattdessen sind die Schwerpunkte 2020 nach inhaltlichen Aspekten gegliedert und umfassen:

  • Die Auswirkungen von der COVID-19 Pandemie auf nichtfinanzielle Aspekte,
  • Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
  • Geschäftsmodell und Wertschöpfung und
  • Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Im Zusammenhang mit COVID-19 betont die ESMA bei nichtfinanziellen Informationen das Ziel, Transparenz über die Folgen der Pandemie und die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen zu schaffen. Die ESMA fordert Emittenten auf, sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen sich aus der Pandemie auf die verschiedenen nichtfinanziellen Aspekte gemäß Art. 19a und 29a der NFI-Richtlinie (Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) ergeben.

Der Themenbereich Sozial- und Arbeitnehmerbelange war in den vergangenen Monaten maßgeblich durch zwei Entwicklungen beeinflusst: die öffentliche Aufmerksamkeit in Fragen der Diversität und Inklusion, insbesondere der Bekämpfung von Rassismus und den Entwicklungen rund um die Bewältigung der COVID-19 Pandemie. Erstere soll von Emittenten vor allem im Hinblick auf die eigene Unternehmenspolitik und -aktivitäten in Bezug auf Mitarbeiter (inkl. jener innerhalb der Lieferkette), Kunden und andere relevante Stakeholder adressiert werden. Im Zusammenhang mit den Folgen der Pandemie sind insbesondere Aktivitäten zur Förderung der Mitarbeitergesundheit sowie Aktivitäten und deren Auswirkungen bei der Ermöglichung von Home Office zu beachten.

Die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung sehen vor, dass Emittenten ihr Geschäftsmodell (inkl. der Strategie, des Umfelds und der Auswirkungen auf bzw. durch nichtfinanzielle Aspekte) erläutern. In diesem Zusammenhang betont die ESMA die Wichtigkeit von Erläuterungen der Wertschöpfungsprozesse und deren Wechselwirkungen mit nichtfinanziellen Aspekten. Auch in diesem Punkt sollte den Auswirkungen der Pandemie und ggf. der Resilienz des eigenen Geschäftsmodells besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Wie bereits im Vorjahr betont die ESMA auch 2020 die Bedeutung von Umweltbelangen, insbesondere der Aktivitäten zur Adressierung negativer Konsequenzen durch den Klimawandel. Emittenten sollen dabei sowohl über physische Risiken als auch über Transitionsrisiken und diesbezüglich ergriffene Maßnahmen berichten. Es wird empfohlen, verschiedene Zeithorizonte sowie das damit verbundene unterschiedliche Ausmaß an Unsicherheit zu berücksichtigen.

Die gesamte Mitteilung der ESMA ist hier abrufbar.

Wir begleiten Sie gerne bei etwaigen Enforcement-Verfahren sowie auch bei der Umsetzung der Anforderungen im Zuge der Erstellung Ihres nichtfinanziellen Berichts.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

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