AFRAC hat am 22. September 2026 einen Entwurf zur Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ veröffentlicht. Die vorgeschlagene Neufassung strukturiert die Stellungnahme neu und greift aktuelle gesetzliche sowie praktische Entwicklungen auf.
Zu den zentralen Neuerungen zählen Regelungen für in Fremdwährung denominierte finanzielle Vermögensgegenstände und finanzielle Verbindlichkeiten sowie Anpassungen infolge der Änderungen des UGB durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Darüber hinaus wird ein eigenes Kapitel zur Anwendung der Effektivzinsmethode aufgenommen. Ergänzt werden zudem Vorgaben zu bonitätsbeeinträchtigten Zugängen, einschließlich weiterer Praxisbeispiele.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Entwurf auseinandersetzen und prüfen, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Änderungen auf ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Prozesse und Dokumentationen haben. Insbesondere die Fremdwährungsbilanzierung, die praktische Umsetzung der Effektivzinsmethode und die Behandlung bonitätsbeeinträchtigter Zugänge können für Abschlussersteller von unmittelbarer Relevanz sein.
Der Entwurf bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Praxiserfahrungen und Anmerkungen in den Standardsetzungsprozess einzubringen. Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen können bis zum 20. Oktober 2026 übermittelt werden.
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Andreas Hölzl
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