Förderbetrug

Eine Praktik, die Steuerzahler Millionen kostet.

Wurden Sie gezielt getäuscht und haben Sie vielleicht Förderungen auf Basis falscher Informationen ausgezahlt?

Förderbetrug durch Schwimmverbände, Kindergartenbetreiber oder im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen sind in aller Munde. Tatsächlich handelt es sich bei Förderbetrug um ein Phänomen, welches in jedem Industriezweig zu finden ist. Einzelpersonen, Non-Profit- und Profit-Organisationen und sogar kriminelle Netzwerke erschleichen sich durch gezielte Täuschung Zuwendungen von nichtsahnenden bzw. gutgläubigen Geldgebern.

Wege der Zweckentfremdung von Fördermitteln

In der Praxis tritt die Zweckentfremdung von Fördermitteln vor allem in vier Varianten auf:

  • Es werden vorsätzlich Fördermittel unter Angabe falscher Informationen lukriert, ohne jemals die Absicht zu haben, den vereinbarten Förderzweck zu realisieren.

  • Es werden Daten und Unterlagen manipuliert, um die Förderfähigkeit zur Realisierung eines legitimen Förderzwecks (eher) herzustellen.

  • Es werden versteckt Leistungen abgerechnet, die der Fördervertrag tatsächlich nicht umfasst.

  • Änderungen, die unmittelbar Einfluss auf die Höhe der Fördermittel haben, werden den Förderstellen absichtlich nicht bekannt gegeben.

gruppe von personen im meeting
frau mit stift in der hand in meetingraum
Achten Sie auf bestimmte Warnsignale

Es gibt Warnsignale („Red Flags“), die auf Förderbetrug hinweisen können und die Einschaltung forensischer Experten zur Klärung der Verdachtsmomente mithilfe spezieller Techniken sinnvoll erscheinen lassen. Solche Warnsignale umfassen beispielsweise:

  • Intransparenz und Desorganisation (z. B. in Unternehmensführung, Geschäftsgebarung bzw. -zweck)
  • Unvollständige oder widersprüchliche Angaben des Förderwerbers
  • Verspätete Berichterstattung an den Fördergeber bzw. künstliche Verlängerung von Verfahren
  • Fehlen schriftlicher Aufzeichnungen zum Fortschritt des geförderten Projekts bzw. stichhaltiger Nachweise der Leistungserbringung durch Dritte im Projektvorhaben
  • Vorbringen von Argumenten bzw. Einwänden gegen die Durchführung eines Vor-Ort-Besuchs des Fördergebers
  • Nutzung von „entfernten“ Beziehungen zu Förderstellen bzw. Mittelspersonen mit Kenntnissen der regionalen Förderlandschaft

Wie wir Sie unterstützen

FraudScan®/ Analyse vorgelegter Unternehmen

Der „FraudScan®“, ein von PwC entwickeltes Tool, das bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten unterstützt. Es ist darauf ausgerichtet, erfolgte Malversationen durch automatisierte Analyse von Finanzdaten aufzudecken. Sofern, insbesondere bei vorliegenden Verdachtsmomenten, Einsichtsrechte beim Fördernehmer bestehen, werden Bucheinsichten durchgeführt und die vorhandenen Unterlagen einer umfassenden Analyse unterzogen. Der FraudScan® vereinigt unterschiedliche Datenquellen, bereitet diese für weitere Analysezwecke auf und identifiziert Anomalien. Die Plausibilisierung und Validierung dieser Anomalien wird schlussendlich von forensischen Experten durchgeführt.

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Due Diligence

Eine Due Diligence Prüfung dient der näheren Beleuchtung des Förderwerbers und dessen geschäftlichen Umfelds. Im Rahmen der Due Diligence wird eine umfassende Hintergrundrecherche für den Fördernehmer durchgeführt, um potenziell verdächtige Anknüpfungspunkte und Verbindungen zu identifizieren.

eDiscovery

Die Auswertung digitaler Daten, z. B. E-Mail Kommunikation, kann entscheidend zur Klärung von Verdachtsmomenten beitragen. Personen gehen oftmals sehr unbedacht mit ihren digitalen Daten um. Diese stellen daher eine wertvolle und mit entsprechenden technischen Mitteln leicht zu erschließende Quelle für belastbare Nachweise hinsichtlich Förderbetrug dar.

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Kontakt

Christian Kurz

Christian Kurz

Partner, Forensic Services, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 47

Kerstin Farkas-Lang

Kerstin Farkas-Lang

Senior Managerin, PwC Austria

Tel: +43 699 1630 5689

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