Bucheinsichten

§ 22 GmbHG

Sie sind Gesellschafter einer GmbH und vermuten, dass man Ihnen gegenüber nicht vollkommen transparent ist? Sie haben den Verdacht, ein Unternehmensangehöriger verhält sich nicht integer? Oder Sie wollen im Vorfeld der geplanten Feststellung des Jahresabschlusses einfach sichergehen, dass bestimmte unternehmensinterne Vorgänge Ihre Richtigkeit haben? 

Gem. § 22 GmbHG ist jeder Gesellschafter dazu berechtigt, in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht zu nehmen, dies innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses einberufenen Generalversammlung. Die Bucheinsicht dient der Beschaffung zentraler Informationen mit dem Ziel der Ausräumung bestimmter Zweifel in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss, wie z.B.:

  • Gibt es Hinweise auf Missmanagement im Unternehmen?

  • Mir liegen teilweise widersprüchliche Informationen aus verschiedenen Berichten vor – was steckt dahinter?

  • Sind bestimmte geltend gemachte Aufwendungen wirklich legitim bzw. betrieblich veranlasst?  

  • Warum wurde in einem bestimmten Fall keine Generalversammlung einberufen, obwohl es sich hierbei um einen GV-pflichtigen Sachverhalt handelte?

  • Sind bestimmte vertragliche Beziehungen oder Zahlungsflüsse in Ordnung?

Sie haben Fragen, wir schaffen Klarheit: PwC unterstützt Sie gerne als Sachverständiger bei der Bucheinsicht und steht Ihnen als verlässlicher Partner bei der Aufdeckung und Dokumentation von Ungereimtheiten in Bezug auf den Jahresabschluss und bei der Sammlung von Beweismitteln für allfällige weitere rechtliche Schritte zur Seite.

Unsere genauen Leistungen umfassen dabei:  

  • Einsicht in sämtliche Unterlagen zum Jahresabschluss 

  • Forensische Analyse der vorgelegten Unterlagen und Informationen 

  • Erstellung eines gerichtsverwertbaren Berichts über die durchgeführten Analysen

  • Abstimmung und Koordination mit Ihrer rechtlichen Vertretung

 

 

 

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Christian Kurz

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Partner, Forensic Services, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 47

Patrick Göschl

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