Menschenrechte, Umweltschutz und Lieferketten

EU Richtlinie zu Lieferketten: Eine Reihe von Maßnahmen, die man vorsorglich treffen sollte

Der EU Richtlinien-Entwurf zur Lieferkette erklärt

Künftig endet die Verantwortung von Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDD Richtlinie, nimmt die EU Großunternehmen in die Pflicht. Künftig sollen sie für die Achtung der Menschenrechte in ihren weltweiten Lieferketten, aber natürlich auch im eigenen Betrieb, verantwortlich sein.

Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie dieses Gesetz aussehen könnte. Das bereits beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht ab 2023 vor, dass Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitenden die Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen müssen. Ab 2024 wird die Regelung auf Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet.  Zur Sorgfaltspflicht zählen demnach

  • das Analysieren der menschenrechtlichen Risiken
  • das Umsetzen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • das Einrichten von Beschwerdemöglichkeiten sowie
  • die Erstellung von jährlichen Berichten, auch um Transparenz zu fördern.

Menschenrechte und Umweltschutz im Fokus

Menschenrechtliche und umweltschützende Fragen werden quer durch die Unternehmen zum Thema. Sie werden im Risikomanagement verankert und sukzessive in Berichtspflichten integriert. Dort, wo es bereits einen Code of Conduct gibt, werden Aktualisierungen vorgenommen, die oft auch mit einer internen Diskussion über die wichtigsten menschenrechtlichen Fragen innerhalb des Unternehmens einhergehen.

Vorausschauend zu agieren und bereits bestehende Standards intern zu etablieren, ist definitiv ein Vorteil. Die UN Guiding Principles bieten dafür eine gute Grundlage.

Menschenrechte im Fokus

Was von der CSDD Richtlinie zu erwarten ist

Von Unternehmen mit 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 150 Millionen - oder mit 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Umsatz, wenn sie bestimmte Textilprodukte erzeugen oder Lebensmittel- oder Agrarproduktion betreiben oder Mineralien fördern - wird erwartet, dass sie ihre Leistung in Bezug auf Themen wie Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen, sichere Arbeitsbedingungen, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung überwachen und optimieren.

Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Strafen, die sich je nach Größe der Firma auch am Jahresumsatz orientieren können.

Expert:innen erwarten, dass die flächendeckende EU-Lösung strenger - weil detaillierter - ausfallen wird, als das Gesetz in Deutschland. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz bezieht sich die CSDD Richtlinie nicht nur auf die direkten Lieferant:innen, sondern auch auf die indirekten; darüber hinaus nimmt sie auch auf deutlich mehr menschenrechtliche Standards Bezug, als zum Beispiel die jüngst publizierte Richtlinie des japanischen Wirtschaftsministeriums.

Im Sinne der umfassenden Nachhaltigkeit sind auch Klimarisiken wie Abholzung oder der Einsatz von Pestiziden im Richtlinien-Entwurf ein Thema. Für all jene Unternehmen, die mit den UN Guiding Principles bereits vertraut sind oder die OECD Richtlinien für Multinationale Konzerne schon bekannt sind, ist bereits eine wichtige Grundlage geschaffen.

Was sollen österreichische Unternehmen tun?

Unternehmen mit entsprechender Größe bzw. Umsatz müssen sich mit den Vorgaben zwingend auseinandersetzen. Die EU-Kommission schätzt, dass das erst knapp über ein Drittel getan hat. Jene, die sich bereits mit den UN Guiding Principles befasst haben, verfügen über eine gute Grundlage, um ihre Bemühungen weiter auszubauen. Jene mit wenig Erfahrung sollten sich mit den notwendigen Adaptierungen rasch auseinandersetzen und den Aufwand nicht unterschätzen.

Auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen

Die zukünftigen Regelungen betreffen jedoch nicht nur Großunternehmen. Auch KMU und Familienbetriebe müssen sich auf diesen Paradigmenwechsel im globalen Handel vorbereiten. Zum einen, falls sie betroffene Großunternehmen in sensiblen Branchen beliefern. Zum anderen bieten ESG-Faktoren mittlerweile einen relevanten Wettbewerbsvorteil. Getrieben vom Druck der Regulatorik, von Investor:innen sowie der breiten Öffentlichkeit, nehmen Großunternehmen bei der Priorisierung von ESG eine Vorreiterrolle ein. PwC Studien zeigen, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe aktuell in puncto (sozialer) Nachhaltigkeit noch Aufholbedarf haben.

Darüber hinaus können österreichische Unternehmen bereits indirekt mit den kommenden oder bestehenden vergleichbaren Gesetzen in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden in Konflikt geraten.

So unterstützt PwC Ihr Unternehmen

Die Sorgfaltspflichten der Lieferkette fügen sich nahtlos in das Nachhaltigkeits-Portfolio von PwC: Wir sind mit den notwendigen Prozessen und der Regulatorik vertraut und beobachten die neuen Vorgaben sehr genau. Unser multidisziplinäres Team integriert die Anforderungen in unsere Sustainability Services und stellt sicher, dass Fragen zum Risikomanagement, zur laufenden Berichterstattung und zu präventiven Schritten up-to-date sind.

Wir helfen Ihnen, die Auswirkungen der Regulatorik auf Ihr Unternehmen und Geschäftsmodell im Detail zu verstehen, ihre Lieferketten zu optimieren und Richtlinien wie den Code of Conduct zu aktualisieren. Darüber hinaus unterstützt Sie PwC dabei, eine ausdrückliche Human Rights Policy zu entwickeln.

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Barbara Coudenhove-Kalergi

ESG, PwC Austria

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Kontakt

Agatha Kalandra

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Partnerin, Markets Leader, Head of ESG, PwC Austria

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Partner, Head of Assurance und ESG, PwC Austria

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