Der Begutachtungsentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) wurde am 2. Mai 2025 veröffentlicht. Dieses Sammelgesetz soll zahlreiche zentrale österreichische Steuergesetze novellieren; etwa ist darin die seit der Regierungsbildung gespannt erwartete Novelle des Grunderwerbsteuergesetzes enthalten.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025, deren geplantes Inkrafttreten sowie erste Praxishinweise und Tipps zu Möglichkeiten der Steueroptimierung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den bedeutsamen Neuregelungen bei der Grunderwerbsteuer.
Der Steuersatz für Zuwendungen an Privatstiftungen erhöht sich zum 1. Januar 2026 von 2,5 % auf 3,5 %.
Die Novelle bringt den größten Systemwechsel seit 2016 und schließt gezielt Lücken bei den sogenannten Share Deals. Durch die Novelle wird das System der österreichischen Grunderwerbsteuer an das strenge deutsche Regelungskonzept weitestgehend angeglichen.
Übergänge von börsennotierten Anteilen bleiben bei der Berechnung der 75 %-Grenze außer Ansatz.
Liegt der Schwerpunkt einer Gesellschaft in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken, gilt sie als Immobiliengesellschaft. Durch die Einordnung als Immobiliengesellschaft soll bei Transaktionen, bei denen der Erwerb des Grundstücksvermögens im Vordergrund steht, auch beim Share Deal bzw. bei Umgründungen eine dem Asset Deal vergleichbare Steuerbelastung erzielt wird. Dies führt zu Änderungen bei der Bemessungsgrundlage und beim Steuersatz:
Die Änderungen gelten für Erwerbsvorgänge, deren Steuerschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht. Bereits bestehende Beteiligungen ≥ 75 % werden erfasst, sobald sich das Ausmaß verändert, ohne unter 75 % zu fallen.
Praxistipp: Gesellschafter- und Konzernstrukturen sollten rasch überprüft werden, um unerwartete zusätzliche Steuerbelastungen bei Anteilsübertragungen oder Umstrukturierungen nach dem 1. Juli 2025 zu vermeiden. Durch die Einführung einer mittelbaren Anteilsvereinigung und des Gesellschafterwechsels bei Kapitalgesellschaften ergibt sich eine wesentliche Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen Regelungen, die auch bei (Gesellschafter)Umgründungen im Ausland GrESt im Inland auslösen würde. Grunderwerbssteuerliche Tatbestände, die bis inklusive 30.Juni 2025 realisiert werden, sind noch von der alten, günstigeren Regelung umfasst.
Ab 1. September 2025 werden alle FinanzOnline-Teilnehmer, die zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind (inkl. Kleinunternehmer bei Verzicht auf die Befreiung), zwingend in die elektronische Zustellung einbezogen. Ein opt-out ist nicht mehr möglich.
Insgesamt erwartet der Bund durch die Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz 2025 bis 2029 Mehreinnahmen von rund 5,1 Mrd. €, denen Entlastungen von etwa 1,5 Mrd. € gegenüberstehen. Wesentliche Mehrerträge resultieren dabei aus der Teilkappung der kalten Progression, den GrESt-Verschärfungen, der Stiftungseingangssteuer und der Anhebung der Glücksspielabgaben.
Prüfen Sie vor allem, ob durch künftige Anteilsbewegungen die (auch mittelbare) 75 %-Schwelle überschritten werden könnte und welche Auswirkungen die neue Immobiliengesellschaftsdefinition hat. Durch rasches Handeln (vor dem 30 Juni 2025) und vorausschauende Strukturierung kann die Grunderwerbsteuer wesentlich steuerlich optimiert werden.
Grundstückseigentümer sollten Umwidmungszeitpunkte exakt erfassen, um den 30 %-Zuschlag zutreffend zu kalkulieren.
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neuen Pauschalbeträge (Mitarbeiterprämie, Pendlereuro, SV-Rückerstattung vor.
Unternehmer, die noch postalische Bescheide erhalten, müssen ab September 2025 ihre internen Prozesse auf den ausschließlichen Empfang via FinanzOnline umstellen.
Für Rückfragen oder eine individuelle Analyse rund um das Budgetbegleitgesetz 2025 stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.