IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

04/04/23

Am 21. März 2023 hat der IASB den Exposure Draft „Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments“ (ED/2023/2) mit Vorschlägen zur Änderung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ veröffentlicht.

Der veröffentlichte Exposure Draft enthält folgende Änderungen:

  • Erfüllung finanzieller Verbindlichkeiten über elektronische Zahlungssysteme:

Der Exposure Draft enthält eine Klarstellung, dass finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (mit Ausnahme des marktüblichen Kaufs oder Verkaufs finanzieller Vermögenswerte) grds. zum Erfüllungstag anzusetzen oder auszubuchen sind. Die vorgeschlagenen Änderungen führen ein Wahlrecht für die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten ein, die über ein elektronisches Zahlungssystem abgewickelt werden. Falls das Unternehmen die Zahlung bereits veranlasst hat und keine Möglichkeit besteht, diese Zahlungsanweisung zurückzuziehen, zu stoppen oder zu stornieren, könnten solche Verbindlichkeiten vor dem Zahlungszeitpunkt ausgebucht werden.

  • Klarstellungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten, deren Zahlungsströme durch einem ESG-Faktor variieren:

Bei Finanzinstrumenten können ESG-bezogene Merkmale beeinflussen, ob diese zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Dabei ist zu beurteilen, ob die Vertragsbedingungen solcher Finanzinstrumente ausschließlich zu Zahlungsströmen führen, die Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (sog. SPPI-Test).

Der IASB schlägt vor klarzustellen, dass beim SPPI-Test im Vordergrund steht, wofür ein Unternehmen vergütet wird, und nicht, wie viel Vergütung ein Unternehmen erhält. Zusätzlich konkretisiert der Entwurf des IASB, dass vertragliche Zahlungsströme, die eine Kompensation für Risiken oder Marktfaktoren enthalten, die üblicherweise nicht als Risiken oder Kosten einer elementaren Kreditvereinbarung (basic lending arrangement) angesehen werden, nicht im Einklang mit einer elementaren Kreditvereinbarung stehen – auch dann nicht, wenn solche Vertragsbedingungen betreffenden Markt üblich sind. Nach dem Entwurf des IASB sind Variabilitäten der Zahlungsströme dann mit dem SPPI-Kriterium vereinbar, wenn der Eintritt (oder Nicht-Eintritt) des Ereignisses spezifisch für den Schuldner ist.

Bestandteil des Exposure Draft sind darüber hinaus auch folgende Vorschläge:

  • eine Klarstellungen zu den Klassifizierungsvorschriften für nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte (non-recourse) und vertraglich verknüpfte Instrumente (contractually linked instruments); und
  • eine Ergänzung der Angaben zu erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente.

Stellungnahmen zum Exposure Draft werden bis zum 19. Juli 2023 erbeten. 

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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