Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Eine Reihe von Maßnahmen, die Ihr Unternehmen vorsorglich treffen sollte

Menschenrechte, Umweltschutz und Lieferketten

CSDDD Menschenrechte, Umweltschutz und Lieferketten

Die EU Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist in Kraft

Künftig endet die Verantwortung von Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die EU beispielsweise nimmt mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, Unternehmen in die Pflicht.

Die CSDDD zielt darauf ab, die globalen Lieferketten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz verantwortungsvoller zu gestalten. Daher verpflichtet sie Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten auf ihre gesamte Wertschöpfungskette auszuweiten und Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden vorzubeugen.

Bei Nichteinhaltung drohen Strafen.

Wen betrifft das?

  • Direkt erfasst sind Unternehmen mit Sitz in der EU, die auf konsolidierter Basis mehr als 5000 Beschäftigte und mehr als EUR 1,5 Milliarden weltweiten Umsatz generieren.
  • Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten werden erfasst, wenn sie mehr als EUR 1,5 Mrd Umsatz in der EU erwirtschaften.
  • Auch oberste Muttergesellschaften von Unternehmensgruppen sind betroffen, wenn sie über Franchise- oder Lizenzvereinbarungen miteinander verbunden sind, wenn die Lizenzgebühren mehr als EUR 75 Mio und der Konzernumsatz mehr als EUR 275 Mio beträgt.

Wann ist das Gesetz anzuwenden?

Die Umsetzung der Richtline wurde im Rahmen des EU Omnibus Pakets verschoben. Sie muss also bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anwendung nach Unternehmensgröße / Schwellenwerten beginnt somit im Juli 2029, die Berichterstattung ab GJ 2030.

 

Was wurde im Zuge des Omnibus angepasst?

  • Mehr Klarheit in der Identifizierung der Auswirkungen durch eine verbesserte Definition der Risikofaktoren.
  • Angleichung und Konkretisierung der Harmonisierung in der nationalen Ausgestaltung sowie Einschränkung, über die Anforderungen der CSDDD hinauszugehen.
  • Umwandlung der Risikoanalyse („risk mapping“) in ein risiko-basiertes „Scoping“ auf angemessen verfügbaren Informationen.
  • Keine Informationsanforderungen an Geschäftspartner mit weniger als 5.000 Beschäftigten. Eine zusätzliche Einbindung von Lieferanten zur Überprüfung des Vorhandenseins von Auswirkungen oder zur Kontrolle der Risiken kann angemessen sein.
  • Bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Priorisierungsprozesses, sind Unternehmen vor Haftung für Auswirkungen mit geringerer Schwere oder geringerer Wahrscheinlichkeit geschützt, die nicht adressiert wurden.
  • Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, Geschäftsbeziehungen zu beenden, solange sie einen erweiterten Maßnahmenplan umgesetzt haben und eine angemessene Erwartung besteht, dass dieser erfolgreich sein wird.
  • Die Pflicht zur Konsultation von Stakeholdern wurde auf ‚relevante‘ Stakeholder eingegrenzt. Stakeholder müssen nun Akteure sein, die tatsächlich oder potenziell direkt betroffen sind.
  • Die Überwachungsanforderung wird auf mindestens alle fünf Jahre ausgeweitet.
  • Der Klimaübergangsplan wurde aus der CSDDD entfernt.
  • Geldbußen sind auf maximal 3 % des weltweiten Umsatzes begrenzt.

Das vorgeschlagene EU-weite Haftungsregime wurde entfernt. Stattdessen wurde ein Recht auf vollständigen Schadensersatz für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten entstehen, geschaffen. Dies wird durch nationales Recht geregelt werden. 

Welche Sorgfaltspflichten sind umfasst?

  • die Integration der Sorgfaltspflichten in die Unternehmenspolitik und das Risikomanagement
  • das Analysieren der menschenrechtlichen Risiken entlang der so genannten Aktivitätskette (s.u.)
  • das Umsetzen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • das Einrichten von Beschwerdemöglichkeiten
  • die Einbindung von Stakeholdern
  • das Monitoring der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen sowie
  • die Erstellung von jährlichen Berichten, um Transparenz zu fördern.
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Menschenrechte und Umweltschutz im Fokus

Die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte im Rahmen ihrer Aktivitäten zu achten und zu schützen, wird mit der CSDDD weiter konkretisiert. Die Richtlinie definiert "nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte" folgendermaßen:

  • als einen "Missbrauch" ausgewählter Menschenrechte, die in einem Anhang aufgeführt sind,
  • als andere Menschenrechte, die in einer Liste internationaler Instrumente verankert sind.

Der finale Text der CSDDD listet nur die Instrumente auf, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Dazu gehören der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Menschenrechte im Fokus

Im Sinne der umfassenden Nachhaltigkeit ist Umweltschutz ein Thema: Etwa der Schutz von Feuchtgebieten oder der Biodiversität.

Was von Unternehmen erwartet wird

Unternehmen müssen ihre eigenen Aktivitäten sowie jede Ihrer direkten und indirekten Geschäftspartner:innen in Bezug auf Themen wie Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen, sichere Arbeitsbedingungen, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung überwachen und optimieren.

Bei Nichteinhaltung können Unternehmen empfindliche Strafen drohen.

Umfassende Aktivitätskette

Mit der „Aktivitätskette“ führte die EU ein neues Konzept ein. Damit sind alle Tätigkeiten in der vorgelagerten Lieferkette, dem eigenen Geschäftsbereich und in der nachgelagerten Lieferkette – sofern sie in Bezug auf Vertrieb, Transport und Lagerung von Produkten eingebunden sind – gemeint. Die Entsorgung von Produkten ist „downstream“ ausgenommen.

 

Was sollen österreichische Unternehmen tun?

Unternehmen mit entsprechender Größe bzw. Umsatz müssen sich mit den Vorgaben zwingend auseinandersetzen. Jene, die sich bereits mit den UN Guiding Principles befasst haben, verfügen über eine gute Grundlage, um ihre Bemühungen weiter auszubauen. Jene mit wenig Erfahrung sollten sich mit den notwendigen Adaptierungen rasch auseinandersetzen und den Aufwand nicht unterschätzen.

Auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen

Die zukünftigen Regelungen betreffen zwar direkt nur große Unternehmen. Indirekt werden aber auch KMU und Familienbetriebe als Teil von Lieferketten rasch betroffen sein und müssen sich daher auf diesen Paradigmenwechsel im globalen Handel vorbereiten.

Zum einen, falls sie betroffene Großunternehmen in sensiblen Branchen beliefern. Zum anderen bieten ESG-Faktoren mittlerweile einen relevanten Wettbewerbsvorteil.

Getrieben vom Druck der Regulatorik, von Investor:innen sowie der breiten Öffentlichkeit sehen sich Großunternehmen in der Pflicht, bei der Priorisierung von ESG eine Vorreiterrolle einzunehmen. PwC Studien zeigen, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe aktuell in puncto (sozialer) Nachhaltigkeit noch Aufholbedarf haben.

Warten Sie nicht ab!

Unternehmen sollten keinesfalls mit der Vorbereitung und dem Aufsetzen von robusten Sorgfaltspflichtenprozessen warten.
Einerseits aufgrund steigender Anforderungen und Informationsanfragen seitens ihrer Kunden.
Andererseits werden Sorgfaltspflichten bereits für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie für die EU-Taxonomie oder die Entwaldungsverordnung verlangt.

Wichtige erste Schritte für Unternehmen sind die Überprüfung ihrer eigenen Policies und Dokumente, wie (Supplier) Code of Conduct, Vertragsbedingungen in Lieferantenverträgen sowie Risikoidentifikationsprozesse und Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf die Anforderungen aus der CSDDD.

Wie wir Sie unterstützen

Wir führen gerne bei Ihnen im Unternehmen einen Workshop zur Information und Bewusstseinsbildung rund um die CSDDD durch und klären Ihre Fragen. Dabei erhalten Sie einen klaren Blick auf das regulatorische Umfeld sowie auf mögliche Synergien bei der Umsetzung der CSDDD mit CSRD, EU-Taxonomie oder EUDR.

Weitere Schritte zur Entwicklung eines robusten und rechtskonformen Sorgfaltspflichtenprozesses setzen wir gerne mit Ihnen gemeinsam fest.

Wir unterstützen Sie über die reine Compliance hinaus und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Lieferketten nachhaltig resilient machen.

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Barbara Coudenhove-Kalergi

Barbara Coudenhove-Kalergi

ESG, PwC Austria

Tel: +43 676 333 53 70

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