Sustainability Newsletter - Ausgabe 1

Die EU veröffentlicht den finalen Bericht der TEG zur Taxonomie und den Green Bond Standards

Am 09. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission den finalen Bericht der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) zur Taxonomie, dem Klassifizierungssystem von grünen bzw. nachhaltigen Aktivitäten. Nachdem eine erste Version im Juni 2019 veröffentlicht wurde, mit der Aufforderung, Feedback und Kommentare einzureichen, folgt sechs Monate später eine überarbeitete, finale Fassung. Zeitgleich wurden die bereits veröffentlichten Green Bonds Standards um Handlungsanweisungen zur gelungenen Umsetzung erweitert. 

Finaler Bericht der TEG zur Taxonomie

Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für grüne Aktivitäten mit derzeitigen Fokus auf Klimaschutzmaßnahmen und der Anpassung an den Klimawandel. Für erstere wurden die Sektoren ausgewählt, die für 93,5% der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Weitere Bereiche, die bis 2022 abgedeckt werden sollen, sind:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz gesunder Ökosysteme.

Welche Änderungen wurden im finalen Bericht vorgenommen?

Änderungen, die basierend auf den eingereichten Kommentaren und Rückmeldungen an der Taxonomie vorgenommen wurden, beinhalten den Scope der Taxonomie, die Verpflichtungen der Nutzer, den Zeitplan zur Umsetzung, und den technischen Annex. Letzterer wurde um eine aufgearbeitete Methodologie und technische Screening-Kriterien erweitert.  Zudem wurde die Taxonomie um Anwendungsmöglichkeiten und best practice Beispiele ergänzt.

Die Taxonomie zieht zwei verschiedene Formen von Aktivitäten in Betracht, die entweder eine direkte oder indirekte Auswirkung auf Klimaschutzmaßnahmen hat:

  • reine wirtschaftliche Aktivitäten (economic activities), die einen signifikanten Beitrag zur Treibhausgasemission  bzw. Reduktion aufgrund der eigenen Aktivitäten liefern.
  • Ermöglichende Aktivitäten (enabling activities), die einen signifikanten Beitrag zur Treibhausgasreduktion bei einer zweiten, verwandten Aktivität leisten

Während für die erste Gruppe die grundsätzliche Bedeutung und Anwendung der Taxonomie erhalten bleibt, ergeben sich einige Anpassungen bezüglich der Definition der zweiten Gruppe in dem ein verstärkter Fokus auf den Lebenszyklus von Aktivitäten und Assets gelegt wird.

Eine ähnliche Kategorisierung gilt auch für den Abschnitt zur Anpassung an den Klimawandel. Dort wird zwischen ‘angepasste Aktivitäten’ (adapted activities) und Aktivitäten, die eine Anpassung ermöglichen (activities enabling adaptation), unterschieden. Insgesamt umfasst die Taxonomie zur Anpassung 68 wirtschaftliche Aktivitäten, die vor allem auch einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mögliche Maßnahmen und Aktivitäten, die darüber hinausgehen, sind aufgrund fehlender Kriterien für das übergreifende ‘Do No Significant Harm’ (DNSH) Prinzip, momentan noch nicht in der Taxonomie inkludiert.

Die TEG, empfiehlt besonders im Bereich Non-Life Insurance die Entwicklung weiterer DNSH Kriterien zu priorisieren.

Artikel 7 der Taxonomie geht genauer auf die Definition der für Aktivitäten, die in die Kategorie Anpassung an den Klimawandel’ fallen. Dabei sind 3 Prinzipien ausschlaggebend:

  • Prinzip 1: Die wirtschaftliche Aktivität vermindert alle wesentlichen, physischen Klimarisiken soweit es geht und mit größter Mühe durchgeführt
  • Prinzip 2: Die wirtschaftliche Aktivität beeinflusst nicht in einer ungünstigen Weise die Anpassungsmaßnahmen Anderer
  • Prinzip 3: Die wirtschaftliche Aktivität hat konkret definierte Resultate, die eine Anpassung bewirken und die mit Indikatoren messbar gemacht werden

Für wen ist die Taxonomie relevant?

Auf nationaler Ebene ist die Taxonomie relevant für all jene Länder, die eine Klimaneutralität bis 2050 anstreben; und betrifft in erster Linie folgende Akteure:

  • Teilnehmer des Finanzmarkts, die Produkte in Europa anbieten, müssen Bezug zur Taxonomie nehmen,
  • Unternehmen, die gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einen nicht-finanziellen Bericht veröffentlichen müssen,
  • EU Mitgliedsstaaten, die öffentliche Standards, Labels und Maßnahmen für grüne Finanzprodukte oder grüne Bonds veröffentlichen.

Im Finanzsektor müssen sich institutionelle Investoren mit der Taxonomie auseinandersetzen, und einen Teil ihrer Produkte in Einklang bringen. Die EU Kommission und TEG empfehlen hierbei die Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) in der Offenlegung zu Rate zu ziehen, um für eine einheitliche Darlegung und Vergleichbarkeit zu sorgen. 

Einen schnellen Überblick erhalten Investoren, welche ihrer Finanzinstrumente unter die Taxonomie fallen, mit der folgenden Tabelle:

Versicherung:

  • Versicherungsbasierte Investment Produkte (IBIPs)

Pensions und Asset Managers:

  • UCITS Funds
    ○     Equity Funds
    ○     Exchange-traded funds (ETS)
    ○     Bond Funds
  • Alternative Investment Fonds (AIF)
    ○     Dachfonds
    ○     Immobilienfonds
    ○     Private Equity oder KMU-spezifische Kreditfonds
    ○     Venture Capital Fonds
    ○     Infrastruktur-basierte Fonds
  •  Portfolio Management (gemäß Artikel 4(1) MiFIDII)
  • Pensionsfonds
    ○ Pensions-basierte Produkte
    ○ Altersversicherungen (gemäß IORP II)
    ○ Pan-Europäische persönliche Altersversicherungen

Corporate und Investment Banking

  • Verbriefungs-Fonds
  • Venture Capital und Private Equity Fonds
  • Portfolio Management
  • Index Fonds

Anwendung der EU Green Bond Standards

Die EU Green Bond Standards sind freiwillige Standards, die auf den derzeit existierenden Best Practice Erfahrungen und anerkannten Standards, wie den Green Bond Principles (GBP), basieren. Im Juni 2019 veröffentlichte die EU Kommission den Bericht zu Green Bonds Standards und erweitert diesen nun durch entsprechende Anweisungen, wie der Standard umzusetzen ist.

Die nun neu veröffentlichten Guidelines zu den Standards schlagen ein Modell vor, das aus vier Komponenten besteht:

  • der Anlehnung der Use-Of-Proceeds an die EU Taxonomie
  • den Inhalt eines Green Bond Frameworks, das von den Emittenten veröffentlicht wird
  • die notwendige Allokation und das Impact Reporting
  • die Notwendigkeit einer externen Verifikation (durch einen ‘Approved Verifier’)

Zu beachten ist hierbei, dass, obwohl die Verwendung der Taxonomie nicht verpflichtend ist, eine entsprechende Anpassung der Use-Of-Proceeds die Transparenz und Vergleichbarkeit der Green Bonds unterstützt.

Die Timeline der Taxonomie auf einen Blick

  • Bis Ende 2020 veröffentlicht die EU die technischen Screening Kriterien eingebettet in einen rechtlichen Rahmenwerk.
  • Die Disclosure-Verordnung wird ab 10. März 2021 rechtskräftig
  • Bis 31. Dezember 2021 müssen Finanzmarktteilnehmer die erste Offenlegung basierend auf der Taxonomie und mit einem Fokus auf Aktivitäten, die signifikant zum Klimaschutz und/oder -anpassung beitragen, durchgeführt haben.
  • 01. Juni 2021  wird die EU einen ‘Delegated Act’, der die praktische Anwendung der Offenlegung in der Praxis darlegt, adaptieren.
  • 2022 müssen Unternehmen der Realwirtschaft den Offenlegungspflichten, angelehnt an der Taxonomie im nichtfinanziellen Bericht nachkommen.

Was kommt als nächstes?

Was sich dahinter im Detail verbirgt ist noch offen. Im Kern des EU Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung steht die Zielsetzung der EU mit dem Green Deal bis 2050 klimaneutral zu werden. Als Teil des veröffentlichten Deals ist die Erarbeitung eines “Klimagesetzes” vorgesehen, um die Klimaneutralität zu gewährleisten. 

Die EU plant zudem ihre Ziele zur Anpassung an den Klimawandel zu verschärfen und in Kürze eine neue Strategiebeschreibung zu veröffentlichen.

Die zu erwartenden Reformen in Verbindung mit dem Green Deal für den Finanzsektor beinhalten:

  • den Sustainable Europe Investment Plan
  • eine erneuerte Strategie zu Sustainable Finance

Für die Realwirtschaft sind Maßnahmen mit den folgenden Zielen zu erwarten:

  • Starke Dekarbonisierung der Energieströme
  • Innovation für eine nachhaltige Industrie
  • Großangelegte Renovierungen für existierende Gebäude
  • Entwicklung sauberer öffentlicher Mobilität
  • Fortschritte in Richtung nachhaltige Ernährungssysteme

Global müssen in den nächsten 10 Jahren 50% der Emissionen eingespart werden, um das 1,5°C-Ziel zu erreichen. Im Rahmen des EU Green Deals muss die EU 50%-55% der Emissionen bis 2030 einsparen muss.  Laut der OECD sind global 6,35 Billionen EUR nötig, um die Pariser Klimaziele einzuhalten.

Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, DC Tower, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. MBA Agatha Kalandra

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