Die FATF und das System der Länderprüfungen

Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Als zwischenstaatliche Task Force nimmt sie eine Schlüsselrolle in der Entwicklung, Verbreitung und Durchsetzung internationaler Standards in diesem Bereich ein.

Die FATF wurde im Jahr 1989 auf Initiative der G7-Staaten sowie des Präsidenten der Europäischen Kommission gegründet. Sie ist bei der OECD in Paris angesiedelt, von dieser aber unabhängig. Aktuell besteht die FATF aus 40 Mitgliedern, darunter 38 Staaten und 2 nichtstaatliche Mitglieder. Sie vereint damit die bedeutendsten internationalen Finanzzentren unter einem Dach.

Die FATF verfolgt mehrere Ziele[1]:

  • Entwicklung von Strategien und Grundsätzen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung
  • Förderung des nationalen politischen Willens bei Gesetzesvorhaben sowie Reformen der Regulierungs- und Aufsichtssysteme

Zur Erreichung dieser Ziele bedient sich die FATF folgender Maßnahmen:

  • Festlegung internationaler Standards (FATF-Empfehlungen)
  • Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen mittels eines gegenseitigen Evaluierungsverfahrens (peer review)
  • Veröffentlichung von Länderlisten: Dabei handelt es sich um die "Graue Liste" und die "Schwarze Liste". Die Graue Liste enthält Länder, die strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aber sich aktiv darum bemühen, diese Mängel zu beheben. Die Schwarze Liste umfasst Länder, die als Hochrisikoländer gelten und bei denen die FATF der Ansicht ist, dass die Kooperation nicht ausreichend ist, um die Standards der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen.

Globales Netzwerk

Das globale Netzwerk besteht aus der FATF und den neun FATF-Regionalorganisationen (FSRBs). Diese überwachen einen Großteil der weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Mehr als 200 Länder und Jurisdiktionen haben sich verpflichtet, die FATF-Standards umzusetzen. Die FSRBs unterstützen die Mitgliedsländer bei der Umsetzung der FATF-Standards und bewerten deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung.

Prüfungsmethodologie der 5. Evaluierungsrunde

Zur Überprüfung der Einhaltung der Empfehlungen werden Evaluierungen von sogenannten „Peers“ durchgeführt, die aus freiwilligen, geschulten Prüfern der FATF oder deren FSRBs bestehen. Bei der Überprüfung eines Landes erfolgt zunächst eine „Schreibtischprüfung“ (desk-based), um die „Technical Compliance“ zu bewerten. Dabei wird festgestellt, ob das betreffende Land über die legislativen Instrumente verfügt, die durch die 40 Empfehlungen vorgesehen sind. Diese Empfehlungen sind an die Mitgliedsstaaten gerichtet und dienen als internationaler Standard zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Anschließend wird die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen in der Praxis, die sogenannte „Effectiveness“, untersucht. Die FATF hat für die 5. Runde der Länderprüfungen (offizieller Beginn: 2025) eine überarbeitete Methodologie verabschiedet, die auf den Erfahrungen der 4. Runde aufbaut. Ziel ist es, einen noch stärkeren Fokus auf Effectiveness und Risiken zu legen.

Unter dem Aspekt der Technical Compliance wird die rechtliche Umsetzung der 40 FATF-Empfehlungen anhand von Gesetzen und Verordnungen geprüft. Dabei kommt ein 5-stufiges Ratingsystem zur Anwendung: Compliant (C), Largely Compliant (LC), Partially Compliant (PC), Non-Compliant (NC), Not Applicable (NA). Als Anknüpfungspunkt werden die sogenannten Recommendations Under Review (RUR) herangezogen.

Die Effectiveness-Prüfung bewertet hingegen die tatsächliche Wirksamkeit und Anwendung des AML/CFT/CPF-Systems anhand von 11 „Immediate Outcomes“. Hier kommt ein 4-stufiges Ratingsystem zum Einsatz (High, Substantial, Moderate, Low).

Ein strukturierter Analyse-Rahmen stellt sicher, dass Konsistenz und Qualität der Länderberichte über alle Jurisdiktionen hinweg gewahrt bleiben. In der neuen Methodologie spiegelt sich auch der stärkere Fokus auf praxisnahe und ergebnisorientierte Empfehlungen wider.

Konsequenzen einer Listung auf der Grauen Liste

Eine Aufnahme in die Graue Liste zieht weitreichende Konsequenzen nach sich – sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf politischer Ebene.

Laut einer Studie des Internationalen Währungsfonds (IWF) könnte eine FATF-Listung erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Für ein Land wie Österreich würde sich – basierend auf dem BIP von 2022 – ein Gesamtschaden von rund 76 Mrd. € ergeben.

Diese Schätzung unterstreicht, dass bereits eine Graulistung massive Konsequenzen für Finanzstabilität, Investitionsklima und den internationalen Kapitalzugang eines Landes haben kann.

Die FATF-Länderprüfung Österreichs

Dass auch EU-Länder nicht vor einer Graulistung gefeit sind, zeigen die aktuellen Beispiele Bulgarien und Kroatien. Österreich konnte eine Graulistung nach der Überprüfung von 2015/2016 erfolgreich abwenden. Infolge der letzten Länderprüfung wurde Österreich jedoch, aufgrund von Defiziten in der Einhaltung von FATF-Standards, in den „Enhanced Follow-Up“-Prozess aufgenommen. Im September 2016 wurde der Prüfbericht veröffentlicht. Dieser enthält eine Beschreibung des AML/CFT-Systems, das in Österreich zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Besuchs (November 2015) in Kraft war. Im Bericht werden das Maß der Übereinstimmung mit den 40 Empfehlungen der FATF sowie die Wirksamkeit des österreichischen Systems analysiert und Maßnahmen empfohlen, um die Einhaltung der geforderten Standards zu gewährleisten.

Auffälligkeiten des österreichischen AML/CFT-Systems werden darin in sieben „Key Findings“ (positive und negative) beschrieben. Sie können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  1. Uneinheitliches Risikoverständnis: Österreich habe kein einheitliches Bild der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, da es fehlende nationale Richtlinien und unkoordinierte Zusammenarbeit zwischen den Behörden gebe.
  2. FIU-Funktionsdefizite: Die österreichische Financial Intelligence Unit (FIU) arbeite eher als Ermittlungsstelle und nicht als Nachrichtendienst im Einklang mit internationalen Empfehlungen. Es fehle an umfassenden strategischen Analysen und effektiven IT-Tools, um Verdachtsmeldungen auszuwerten und Muster in Verdachtsfällen effektiv zu erkennen.
  3. Geldwäsche-Priorität und Sanktionen: Obwohl der Geldwäschetatbestand umfassend sei, werde Geldwäsche nicht priorisiert verfolgt. Österreich agiere dabei nicht im Einklang mit seiner Verantwortung als internationales Finanzzentrum. Verhängte Strafen seien niedrig und nicht abschreckend, was die Anklagefreudigkeit der Staatsanwälte mindere.
  4. Einziehungsmaßnahmen: Österreich habe ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk für Einziehungsmaßnahmen, jedoch mangele es an effektiver Umsetzung, insbesondere bei Kontensperren.
  5. Terrorismusfinanzierung: Die österreichischen Behörden verstünden die Risiken der Terrorismusfinanzierung gut und hätten ein effektives System zur nachrichtendienstlichen Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Aktivitäten.
  6. Non-Profit-Organisationen: Es fehle an einer umfassenden Überprüfung der Risiken für Terrorismusfinanzierung im Non-Profit-Sektor. Obwohl einige Non-Profit-Organisationen auf Risiken untersucht worden seien, sei die allgemeine Überwachung des Sektors unzureichend.
  7. Finanzaufsicht: Die FMA habe ein solides Verständnis der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und überwache den Finanzsektor angemessen, jedoch mangele es an Ressourcen für die effektive Umsetzung, insbesondere bei der Überwachung von Kreditinstituten mit erhöhtem Risiko sowie dem Sektor der Geld- oder Finanztransferdienstleistungen (MVTS) und E-Geld-Instituten.
  8. Internationale Zusammenarbeit: Österreich weise viele Merkmale eines effektiven Systems für internationale Kooperation auf. Die meisten Länder seien im Allgemeinen zufrieden mit der Zusammenarbeit mit österreichischen Behörden.

Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen wurde in einer Follow-Up-Prüfung erneut analysiert und im November 2018 ein Report hierüber veröffentlicht. Da der Bericht zu dem Ergebnis kam, dass Österreich die Defizite weitestgehend bereinigt hat, konnte das Land den Enhanced Follow-Up Prozess im Oktober 2019 wieder verlassen.

Ende 2024 wurde eine erneute Länderprüfung Österreichs eingeleitet. Seit Anfang 2025 hat das internationale Prüferteam der FATF seine Arbeit aufgenommen und wird im Zuge seiner Vorort-Kontrollen Gespräche mit Vertretern von Behörden, Kreditinstituten und anderen Verpflichteten führen und neuerlich überprüfen, ob Österreich sich konsequent an die FATF-Standards hält. Um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten, wurden Ende letzten Jahres das FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024 und das FM-GwG-Anpassungsgesetz beschlossen.

Die Ergebnisse der Länderprüfung werden entscheidend für die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich sein und können als wertvolle Orientierung für künftige Verbesserungen des österreichischen AML/CFT-Systems dienen. Welche Anpassungen der Gesetzgeber und die Regulierungsbehörden nach der Prüfung aus dem Ergebnis ableiten werden, wird sich noch weisen. Potenziell könnte es jedoch wieder zu zahlreichen neuen Vorgaben und Regularien für Verpflichtete kommen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich für diese Herausforderungen entsprechend zu wappnen und die sich eröffnenden Chancen bestmöglich zu nutzen.

Wir bieten im Themenbereich AFC Regulatorik und Geldwäscheprävention die folgenden Services an: 

  • KYC (Know Your Customer) 
  • Unterstützung bei Remediation-Programmen 
  • Transaktionsmonitoring und AML-Sonderuntersuchungen  
  • Support im Tagesgeschäft (bspw. bei Mitarbeiter:innenmangel)
  • Identifizierung von relevanten regulatorischen Vorgaben 
  • Erstellung von Leitfäden und Handbüchern
  • Durchführung fundierter Risikobewertungen / Risk Assessments 
  • Definition von Maßnahmen und internen Kontrollen 
  • Regelmäßige Health Checks (GAP-Analysen unter Berücksichtigung von Best Practices, rechtlichen Anforderungen und Empfehlungen der Aufsichtsbehörden) 
  • Schulungen und Workshops

Christian Kurz

Partner, Forensic Services, Vienna, PwC Austria

+43 699 163 050 47

E-Mail

Christina-Maria Pichler

Senior Managerin, Forensic Services – Anti-Financial Crime, PwC Austria

+43 699 163 053 21

E-Mail

Martina Madleniger

Senior Managerin, Forensic Services – Anti-Financial Crime, PwC Austria

+43 699 1630 5013

E-Mail

Folgen Sie uns