PwC Financial Services – Sustainable Finance

Herzlich Willkommen zur ersten Ausgabe unseres PwC FS Sustainable Finance Newsletters. Die Entwicklungen zu den regulatorischen Änderungen sind dynamisch und vielfältig. Die EU-Kommission prescht im internationalen Vergleich voran. Diese regulatorischen Änderungen sowie die allgemeinen Entwicklungen am Banken- und Versicherungsmarkt stellen uns vor neue Herausforderungen, bieten der Branche jedoch auch neue Chancen, die es zu nutzen gilt. Damit auch Sie und Ihr Unternehmen optimal auf die Entwicklungen vorbereitet sind, wollen wir diesen Newsletter nutzen, um Sie periodisch zu regulatorischen Entwicklungen und Änderungen rund um ESG abzuholen sowie Entwicklungen am Markt zu präsentieren. 

Im ersten Teil des Newsletters finden Sie fortan einige aktuelle Updates zu regulatorischen Änderungen als kurzen Debrief. Im zweiten Teil des Newsletters tauchen wir mit Ihnen gemeinsam tiefer in die Materie ein und wollen ein ausgewähltes Thema aufgreifen und genauer ausführen.   

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Anregungen zu diesem oder ähnlichen Themen an uns zu wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und den gemeinsamen Austausch.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen bereits vorab erholsame Feiertage und ein gesundes neues Jahr 2022! 

Gute Lektüre und beste Grüße,

Thomas Windhager
Partner, FS Insurance Consulting

Updates – Short Debrief

Zweiter EU-Aktionsplan veröffentlicht

Anhand des 2. EU Aktionsplan, der im Juli diesen Jahres veröffentlicht wurde, lässt sich nun ableiten, welche Initiativen und Fokuspunkte die EU nach 2024/25 plant. Im 2. Aktionsplan werden nun teilweise Punkte aus dem bestehenden Aktionsplan ergänzt. Darüber hinaus werden aber weitere für die EU wichtige Themen sichtbar und ableitbar. EU hat nun besseres Verständnis, was zur Erreichung der angestrebten Nachhaltigkeitsziele erforderlich ist und schärft ihre Strategie nach. Die Strategie lässt sich dabei in 6 Blöcke aufteilen:

  • Erweiterung der bestehenden Toolbox für Nachhaltige Finanzierungen
  • Inklusiverer Rahmen für nachhaltige Finanzen
  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
  • Stärkung der Offenlegung
  • Überwachung des Übergangs zur Nachhaltigkeit:
  • Globale Ambitionen fördern

Anwendungsdatum der technischen Regulierungsstandards (RTS) erneut verschoben (Banken, Versicherungen, Asset Manager)

Die Europäische Kommission hat das Datum für die Anwendung der insgesamt 13 technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) um weitere sechs Monate vom 01. Juli 2022 auf den 1. Jänner 2023 verschoben, der Bezugszeitraum wird das Jahr 2022 umfassen. 
Der finale Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung wurde am 22. Oktober 2021 von den drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs, European Supervisory Authorities) veröffentlicht. Im zweiten Teil dieses Newsletters finden Sie detaillierte Informationen zum RTS-Entwurf.

Änderungen zu Solvency II ab August 2022 anzuwenden (Versicherungen)

Der Delegierten Rechtsakte zu den Änderungen zu Solvency II ist im August 2021 im Amtsblatt (Link zum Amtsblatt) veröffentlicht worden, d.h. diese sind ab 08/22 anzuwenden.

Anpassungen zu IDD ab August 2022 umzusetzen (Versicherungen)

Auch der Delegierten Rechtsakte zu den Änderungen zu IDD (Link zum Amtsblatt) ist im Sommer veröffentlicht werden und kommt ebenfalls ab August 2022 zur Anwendung. 

Topic Deep Dive

RTS Entwurf über taxonomierelevante Offenlegung

Die Offenlegungs-VO, die im Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gilt bereits seit dem 10. März 2021. Seit diesem Zeitpunkt müssen Finanzmarktteilnehmer und -berater den Großteil der Anforderungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Angaben umsetzen.
Wie im ersten Teil des Newsletters beschrieben, haben die Europäischen Aufsichtsbehörden im Oktober 2022 den finalen Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Wie nun bekannt gegeben, wurde der Anwendungszeitraum auf den 1. Jänner 2023 gelegt. Die EU-Kommission beabsichtigt, die beiden technischen Regulierungsstandards in einem Delegierten Rechtsakt zu bündeln, um die spezifische Umsetzung für die Unternehmen zu erleichtern. Diese beiden RTS spezifizierten dabei einerseits die Regeln für vorvertragliche und Website-bezogene Offenlegungen im Rahmen der SFDR und definieren andererseits die Anforderungen in Bezug auf Taxonomie-relevante Produktangaben konkreter. Die unter die SFRD fallenden und damit betroffenen Unternehmen erhalten daher mehr Zeit, die spezifischen Anforderungen hinsichtlich Transparenzpflichten im vorvertraglichen Prozess, den regelmäßigen Berichten, auf der Website sowie den Produktangaben umzusetzen.

Der finale RTS Entwurf konkretisiert, erweitert und vervollständigt den Inhalt und Umfang der Offenlegungspflichten bei Produkten, die einen wesentlichen positiven Beitrag zu einem Umweltziel leisten. D.h. Inhalt, Methodik und Darstellungen vieler Angaben aus der Offenlegungs-VO werden um die Einführung von zusätzlichen Taxonomie-bezogenen Produktangaben für den vorvertraglichen Prozess sowie die regelmäßigen Berichte ergänzt.

Der finale RTS-Entwurf erweitert die Offenlegungspflichten in Hinblick auf die folgenden Artikel der EU-Offenlegungs-VO in Bezug auf Produkte, mit denen ein positiver Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird:

  • Artikel 4 Offenlegungs-VO in Bezug auf die Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene („Principle Adverse Impact (PAI)“)
  • Artikel 8 Offenlegungs-VO in Bezug auf die Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale in den vorvertraglichen Informationen („Art. 8-Produkte“)
  • Artikel 9 Offenlegungs-VO in Bezug die Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen („Art. 9-Produkte“)
  • Artikel 10 Offenlegungs-VO in Bezug auf die Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
  • Art. 11 Offenlegungs-VO in Bezug auf die Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten
FS Sustainable NL
Thomas Windhager

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