Unternehmensfortführung (going concern) – Fokus auf die Offenlegung

18/02/21

Durch das angespannte wirtschaftliche Umfeld infolge der COVID-19-Pandemie erleben zahlreiche Unternehmen einen kritischen Rückgang ihrer Umsatzerlöse, Rentabilität und Liquidität. Das IASB hat am 13. Jänner 2021 Lehrmaterial (educational material) zu Angabepflichten im Zusammenhang mit der Beurteilung der Unternehmensfortführung (going concern) herausgegeben. Die Veröffentlichung geht auf die Anforderungen des IAS 1 ein. 

Beurteilung von Unternehmensfortführung

Das Management des Unternehmens hat bei der Erstellung des Abschlusses zu jedem Stichtag dessen Fähigkeit zur Unternehmensfortführung zu beurteilen. Dabei ist für mindestens 12 Monate ab dem Abschlussstichtag in die Zukunft zu blicken – wobei der Standard betont, dass der Ausblick nicht mit 12 Monaten begrenzt ist. Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld können die Verhältnisse, die die Fähigkeiten des Managements zur Beurteilung einer Unternehmensfortführung beeinflussen, sich rasch ändern. Die Einschätzung über die Unternehmensfortführung hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses auch die Ereignisse zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird zu umfassen (IAS 10.14).

Anwendung der Anforderungen des IAS 1

Das Lehrmaterial unterscheidet vier Szenarien, in denen sich Unternehmen während der Erstellung ihrer Abschlüsse wiederfinden könnten.

  • Szenario 1: Es bestehen keine erheblichen Zweifel an der Unternehmensfortführung. Ein Unternehmen hat neben den allgemeinen Anhangangaben zu Grundlagen der Erstellung des Abschlusses keine weiteren spezifischen Angaben in Bezug auf die Unternehmensfortführung zu machen.

  • Szenario 2: Es bestehen Zweifel an der Unternehmensfortführung; aber das Management geht davon aus, die Gefahren für die Unternehmensfortführung durch seine eingeleiteten Maßnahmen nahezu sicher entschärfen zu können. Daher wird weiterhin von der Unternehmensfortführung ausgegangen. Hierzu wird auf eine IFRIC IC-Agenda-Entscheidung vom Juli 2014 verwiesen: die Beurteilung des Managements, dass nach Abwägen aller relevanten Informationen keine wesentlichen Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit verbleiben, ist ermessensbehaftet. Diese Ermessenentscheidungen sind zu erläutern (IAS 1.122).

  • Szenario 3: Auch wenn die Unternehmensfortführung als angemessen angesehen wird, verbleiben wesentliche Unsicherheiten, die das Fortbestehen des Unternehmens gefährden. Das Lehrmaterial verweist auf die Angabeerfordernisse zu wesentlichen Unsicherheiten bei Zweifeln an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens (IAS 1.25). Weiterhin sind Ermessensentscheidungen (IAS 1.122) über die getroffene Fortführungsannahme zu erläutern.

  • Szenario 4: Das Management geht nicht mehr von einer Unternehmensfortführung aus. Nach IAS 1 muss das Unternehmen die Tatsache, dass der Abschluss nicht auf Basis der Unternehmensfortführung erstellt wurde, angeben. Die Gründe für den Verfall der Unternehmensfortführung, sowie die geänderten Grundlagen der Erstellung des Abschlusses müssen auch erläutert werden (IAS 1.25). Vor allem die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Annahmen des Managements sind anzugeben. 

Generell wird im Zusammenhang mit der Fortführungsannahme auf die Anforderungen des IAS 1.125-133 zu Quellen von Schätzungsunsicherheiten hingewiesen. 

Die Mitteilung zur Veröffentlichung des Lehrmaterials ist über folgenden Link erreichbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PwC Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS) beraten Sie dazu gerne.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

Folgen Sie uns