Bei schrittweisen Unternehmenserwerben ist danach zu unterscheiden, welchen Anteil ein Unternehmen zuvor bereits am erworbenen Unternehmen hält und in welchem Ausmaß es nach dem Kauf weiterer Anteile beteiligt ist. Davon abhängig ergeben sich unterschiedliche bilanzielle Fragestellungen.
Die Basis des schrittweisen Unternehmenserwerbs ist die Frage nach der Art der Beteiligung und damit zusammenhängend nach dem anwendbaren IFRS-Standard. Hierbei kann zwischen einem Tochterunternehmen (IFRS 3, IFRS 10), einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28) oder einem Investment (IFRS 9) unterschieden werden. Kernkriterium dabei ist, ob der Eigentümer Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder nichts von beidem über das erworbene Unternehmen ausüben kann. Vereinfachend können Grenzen über das Ausmaß der Beteiligung gezogen werden, die jedoch in der Einzelfallbetrachtung nicht halten müssen:
<20% | 20% - 50% | >50% |
IFRS 9 - Finanzieller Vermögenswert | IAS 28 – Anteil an einem Assoziierten Unternehmen | IFRS 10 - Tochterunternehmen |
In diesem Fall können zwei Varianten unterschieden werden:
(1) „Cost of each purchase method“
Der Buchwert des assoziierten Unternehmens wird zu Anschaffungskosten inkl. Transaktionskosten bewertet (Summe aller einzelner Anteilskäufe). Etwaige Differenzen, die sich auf die Bewertung der bisher gehaltenen Anteile ergeben (z.B. weil diese zum Fair Value nach IFRS 9 bewertet waren), werden als Gewinn/Verlust erfolgswirksam erfasst. Bis zum Zeitpunkt der Einstufung als assoziiertes Unternehmen angefallene Gewinne/Verluste werden entsprechend des bisherigen Anteilsausmaßes und unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenauszahlungen dem Buchwert aufgeschlagen und erfolgswirksam erfasst. Der im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert errechnet sich aus der Summe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung und den Anschaffungskosten der bisher gehaltenen Anteile abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des anteiligen Nettovermögens.
(2) “Fair value as deemed cost“
Zum Zeitpunkt der Einstufung als assoziiertes Unternehmen werden die Anteile inkl. der neu zugekauften Anteile zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne/Verluste auf die bisherigen Anteile werden erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis (sofern bisher zu FVOCI bewertet wurde) erfasst. Die Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst. Der im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert errechnet sich aus der Summe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des anteiligen Nettovermögens.
In diesem Fall wird der Beteiligungsansatz um die Anschaffungskosten für die Aufstockung der Anteile erhöht. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird für jeden Anteilszukauf separat bewertet, d.h. der bereits zuvor implizit im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert wird nur um die Differenz aus den zusätzlichen Anschaffungskosten und dem darauf entfallenden beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens zum Transaktionszeitpunkt angepasst.
Die bereits vor der Klassifizierung als Tochterunternehmen gehaltenen Anteile werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Gewinne/Verluste werden entweder erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, je nach ursprünglicher Bewertung des finanziellen Vermögenswerts. Der Geschäfts- oder Firmenwert errechnet sich aus der Summe der beizulegenden Zeitwerte der Gegenleistung und des bereits gehaltenen finanziellen Vermögenswerts sowie dem Wert der nichtbeherrschenden Anteile abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des gesamten Nettovermögens.
Im Falle eines sukzessiven Unternehmenserwerbs erwirbt der Eigentümer einen beherrschenden Anteil am Zielunternehmen, wodurch das Tochterunternehmen nach IFRS 3 erstmalig zu konsolidieren ist. Wenn die Anteile am Unternehmen bisher nach IAS 28 bilanziert wurden, müssen diese zum Erwerbsstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein daraus resultierender Gewinn/Verlust wird im Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Außerdem erfolgt ggf. ein Recycling der Positionen aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust, sofern solche aus der IAS 28-Bilanzierung des betroffenen Unternehmens bestehen. Die Berechnung des Geschäfts- und Firmenwerts erfolgt analog zur obenstehenden Vorgehensweise bei Investment zu Tochterunternehmen.
Weitere interessante und aktuelle Beiträge rund um die IFRS finden Sie auf CMAAS Aktuell.