Transaction Accounting Blog 10: Full Goodwill und Partial Goodwill beim Unternehmenserwerb

16/12/21

Beim Unternehmenserwerb kann nach vollständiger Erfassung und Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens ein Unterschiedsbetrag verbleiben. Bei positiver Differenz zwischen dem Beteiligungsbuchwert und dem neubewerteten anteiligen Eigenkapital ergibt sich ein Firmenwert. Werden nicht 100% der Anteile an einem Unternehmen erworben, hat der Erwerber nach IFRS 3 die Wahl, einen entstehenden Firmenwert nach der Full Goodwill oder der Partial Goodwill Methode zu erfassen.

Was ist die Full Goodwill Methode?

IFRS 3 nennt für die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile (non-controlling interest, NCI) am erworbenen Unternehmen zwei Möglichkeiten. Die erste ist die Full Goodwill Methode nach IFRS 3.19 (a), welche besagt, dass die nicht beherrschenden Anteile zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Unter dieser Methode werden nicht nur den NCI zuzurechnende Anteile an den Vermögenswerten und Schulden am erworbenen Unternehmen, sondern auch der ihnen zuzurechnender Firmenwert neubewertet und aktiviert. So wird unterstellt, dass auch die nicht beherrschenden Anteilseigner ihre Anteile zum selben Erwerbszeitpunkt, wie der Käufer der beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert erworben haben. Dieser gesonderte beizulegende Zeitwert ist aber separat zu bestimmen. Mit diesem “zusätzlichen” Firmenwert zusammen wird der gesamte Goodwill aus dem Unternehmenserwerb aktiviert. Der Anteil der NCIs auf der Passivseite wird dementsprechend erhöht.

Wie unterscheidet sich die Partial Goodwill Methode davon?

Die Partial Goodwill Methode (auch als Neubewertungsmethode bekannt) entspricht den Vorschriften des IFRS 3.19 (b). Demnach werden die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen “zum entsprechenden Anteil der gegenwärtigen Eigentumsinstrumente an den für das identifizierbare Nettovermögen des erworbenen Unternehmens angesetzten Beträgen” bewertet. Das heißt, dass die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens unabhängig vom Anteil des beherrschenden Erwerbers vollständig neu bewertet werden. Die Neubewertung erfolgt allerdings ohne die Berücksichtigung eines etwaigen Firmenwertes. Dieser wird erst mittels Kapitalkonsolidierung aktiviert, in der Höhe in dem es dem Erwerber (dem beherrschenden Unternehmen) zusteht.

Diese Methode ist allerdings nur zulässig, wenn den Inhabern der nicht beherrschenden Anteile im Fall der Liquidation ein proportionaler Anspruch am Nettovermögen des Unternehmens zustehen. Diese Bedingung ist bei Gesellschaftsanteilen aber regelmäßig erfüllt. Bei “exotischen” Instrumenten indes stets die Full Goodwill Methode anzuwenden.

Was sind die Effekte?

Das Wahlrecht ist bei jedem Unternehmenserwerb unterschiedliche ausübbar. Daher sind die Effekte des Wahlrechts stets aufs Neue im Blick zu behalten.

Unter der Full Goodwill Methode wird der gesamte Firmenwert des erworbenen Unternehmens in der Bilanz angesetzt, inklusive den Anteil der NCIs. Die Vermögenswerte im Konzernabschluss werden also höher ausgewiesen, wobei gleichzeitig auch ein höheres Eigenkapital gezeigt wird. Die Bilanzsumme steigt also bei der Full Goodwill Methode, sodass Kennzahlen des Erwerbers wie der RoA oder RoE niedriger ausfallen. Hauptidee dieser Methode ist es sicherzustellen, das alle Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens, inklusive des Firmenwerts zum beizulegenden Zeitwert in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Mittels der Partial Goodwill Methode erfasster Firmenwert entspricht nur dem, welches dem beherrschenden Erwerber zuzurechnen ist. Wurde ein Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss nach dieser Methode angesetzt, weist der Erwerber in seinem Konzernabschluss in der Regel - verglichen mit der Full Goodwill Methode - geringere Vermögenswerte und Eigenkapital aus. In gleicher Weise meldet er einen höheren RoE und RoA, da sich der Wert aller Vermögenswerte des Unternehmens nicht so stark erhöht wie bei der Full Goodwill Methode. Bei künftigen Werthaltigkeitsprüfungen ist ein niedrigerer Firmenwert aus der Partial Goodwill Methode allerdings keinen Vorteil; im Buchwert der Werthaltigkeitsprüfung ist de Firmenwert auf den vollen Firmenwert (Full Goodwill) hochzurechnen.

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Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

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Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

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