IASB veröffentlicht die Änderung an IAS 12 aufgrund von Pillar-2

12/06/23

Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB "Änderungen an IAS 12 Ertragssteuern". Diese wurden als Reaktion auf Bedanken einiger Stakeholder hinsichtlich einer raschen Umsetzung der Pillar-2-Regelungen entwickelt.

Die Änderungen enthalten:

  • eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Pillar 2-Regelungen ergeben; und
  • gezielte Offenlegungspflichten für betroffene Unternehmen.

Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung (sowie deren Offenlegung) ist unmittelbar nach der Veröffentlichung wirksam und verpflichtend anzuwenden.

Wie lange die befristete Ausnahme gelten wird, hat der IASB nicht festgelegt.

Weitere neue Angabepflichten sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. In Zwischenberichten, die im Jahr 2023 enden, sind die Angaben noch nicht verpflichtend.

Eine Empfehlung zur Übernahme wurde am 2.6. durch die EFRAG veröffentlicht; die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus.

Kontakt

Nicole Zadrazil

Nicole Zadrazil

Senior Manager, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 669 1630 5333

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

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