12/06/23
Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB "Änderungen an IAS 12 Ertragssteuern". Diese wurden als Reaktion auf Bedanken einiger Stakeholder hinsichtlich einer raschen Umsetzung der Pillar-2-Regelungen entwickelt.
Die Änderungen enthalten:
Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung (sowie deren Offenlegung) ist unmittelbar nach der Veröffentlichung wirksam und verpflichtend anzuwenden.
Wie lange die befristete Ausnahme gelten wird, hat der IASB nicht festgelegt.
Weitere neue Angabepflichten sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. In Zwischenberichten, die im Jahr 2023 enden, sind die Angaben noch nicht verpflichtend.
Eine Empfehlung zur Übernahme wurde am 2.6. durch die EFRAG veröffentlicht; die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus.
Nicole Zadrazil
Senior Manager, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria
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