IASB schlägt gezielte Verbesserungen der Vorschriften von IAS 37 vor

Am 12. November 2024 hat der IASB einen neuen Exposure Draft veröffentlicht, dessen Ziel die Verbesserung der Anforderungen an die Erfassung und Bewertung von Rückstellungen ist. Die vom IASB vorgeschlagenen, gezielten Änderungen würden den Unternehmen helfen, die Anforderungen des IAS 37 einheitlicher anzuwenden und den Anlegern nützlichere Informationen zu liefern.

Durch die Änderungen würde es zu Anpassung der Regelung zum Ansatzkriterium einer “gegenwärtigen Verpflichtung” kommen. In diesem Zusammenhang soll die Interpretation IFRIC 21 zu “Angaben” zurückgezogen werden. Stattdessen soll ein aktualisiertes Anwendungsbeispiel zu Angaben in die Umsetzungsleitlinien des IAS 37 aufgenommen werden. Unternehmen wären dadurch auch dazu verpflichtet, mehr Informationen über die Bewertung anzugeben.

Die Abzinsung der Rückstellungen ist künftig nur noch mit einem risikofreien Zinssatz zulässig. Es müssen Angaben zum verwendeten Zinssatz und dessen Ermittlung gemacht werden. Klargestellt wird durch die vorgeschlagenen Änderungen auch, dass die zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen Ausgaben alle der Erfüllung direkt zurechenbaren Kosten umfassen müssen. Neben den inkrementellen Kosten fließen also auch direkt zuordenbare Gemeinkosten in die Bewertung einer Rückstellung ein. Hierdurch erfolgt eine Angleichung der Bewertungsvorschriften an die von Rückstellungen für belastende Verträge. Besonders relevant wären diese Vorschläge für Unternehmen, die große langfristige Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögenswerten haben.

Die Kommentierungsfrist endet am 12. März 2025.

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Hans Hartmann

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Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

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Ulf Kühle

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