FMA Leitfaden für Unternehmen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

23/07/20

Am 02.07.2020 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Laut FMA bezeichnen Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten. Dabei können Nachhaltigkeitsrisiken nicht nur die Performance einzelner Vermögenswerte und Finanzmarktteilnehmer negativ beeinflussen, sondern auch die Finanzstabilität. Die Grundlage des Leitfadens bilden die Sustainable Development Goals (SDGs) und die Agenda 2030, die den Titel “Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung” trägt. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dienen der weltweiten Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene. Alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nation, darunter auch Österreich, haben sich zur Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene verpflichtet. 

Im Mittelpunkt des FMA Leitfadens steht eine zukunftsorientierte und risikoarme Geldanlage, die sich entsprechend der Zielsetzung der Agenda 2030 an den ESG-Kriterien orientiert. Das Akronym steht für Environmental, Social und Governance. Bei der Beurteilung der Risiken haben Unternehmen alle für die Beurteilung der Risiken relevanten Einflussfaktoren, inklusive Risikofaktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu berücksichtigen. Der FMA Leitfaden beinhaltet neben Begrifflichkeiten und Rechtsgrundlagen, den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement, in Strategie und Governance sowie bei Transparenzpflichten auf Ebene des Unternehmens. Dabei sind Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in das bestehende Risikomanagement zu integrieren. Der Grund hierfür ist, dass sie auf bestehende Risikoarten einwirken, denen Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt sind. Zudem sind im Hinblick auf die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken in Strategie und Governance Nachhaltigkeitsrisiken zu nennen, die sich aus der Veranlagung, den Kundenbeziehungen oder den vertriebenen Finanzprodukten ergeben. Hinzu kommen zwei umfangreiche Annexe, von denen einer “Good Practices” darstellt, der andere Aufschluss über weitere Informationsquellen gibt. Der Leitfaden richtet sich sektorübergreifend an alle von der FMA beaufsichtigten Unternehmen, insb. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Alternative Ínvestmentfonds Manager, Wertpapierfirmen sowie Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen. Er soll Unternehmen als Orientierungshilfe dienen und sie auf die Umsetzung der Disclosure- und Taxonomie-Verordnung der EU vorbereiten. Die Disclosure-Verordnung regelt Veröffentlichungspflichten von Nachhaltigkeitsrisiken und Transparenzpflichten im Rahmen von nachhaltigen Investitionen. Die Taxonomie-Verordnung hingegen führt ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein und legt Finanzmarktteilnehmer neue Informations- und Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit auf. Darüber werden wir in einem unserer nächsten Blogs berichten.

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Hans Hartmann

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