Am Donnerstag, den 3. April 2025, hat das Europäische Parlament beschlossen, die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CRSD) und der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) zu verschieben. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Omnibus-Initiativen der Europäischen Kommission, welche darauf abzielen, die EU-Vorschriften zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie verzögert die anfängliche Anwendung der CSRD (die die Anwendung der EU-Taxonomie umfasst) um zwei Jahre für die zweite und dritte Welle von Unternehmen, sodass große Gesellschaften oder Konzerne erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr, also das Geschäftsjahr 2027, berichten müssen.
Der Vorschlag wartet nun auf die formelle Genehmigung des Europäischen Rates, die in den nächsten Wochen erwartet wird. Der Rat hatte bereits am 26. März 2025 seine Unterstützung für den Gesetzesentwurf der EU-Kommission bekundet. Sobald die Genehmigung erteilt ist, müssen die Mitgliedstaaten diese Änderungen in nationales Recht umsetzen. Durch die kurzfristige Umsetzung dieses ersten Omnibus-Pakets können die Fristen voraussichtlich noch in der nationalen Umsetzung der CRSD in Österreich berücksichtigt werden.
Zu beachten ist, dass bisher keine Erleichterungen oder Befreiungen in der Berichterstattung, zB durch Anhebung von Schwellenwerten, beschlossen wurden. Diese sind Teil des Content-Proposals der Kommission und sind erst künftig zwischen Kommission, Parlament und Rat zu verhandeln und zu beschließen.
Eine Pressemitteilung mit den Abstimmungsergebnissen ist auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht.