26/03/21
Die Project Task Force (PTF) des European Corporate Reporting Lab @EFRAG (European Lab) hat ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Entwicklung potenzieller EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Diese Empfehlungen werden in die endgültigen Überlegungen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der NFI-Richtlinie einfließen. Wie die Vorschläge von der Europäischen Kommission aufgegriffen werden, wird sich in Kürze zeigen.
Zwei übergreifende Prinzipien sollen die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU bilden. Zu Beginn soll ein breites Spektrum an Stakeholdern - neben Kapitalgebern auch Stakeholder auf der Ebene der ökologischen und sozialen Wertschöpfung - einbezogen werden. Darüber hinaus soll bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsstandards ein prinzipienbasierter Ansatz verfolgt werden. Jedenfalls sollen bei Bedarf auch detaillierte und regelbasierte Angabepflichten in Betracht gezogen werden.
Als Basis für künftige Standards auf EU-Ebene sollen EU-spezifische Komponenten ("building blocks") dienen:
Künftige Standards sollen in die bestehende und künftige EU-Politik für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Finanzen ganzheitlich eingebettet werden.
Aufbauend auf der derzeit zu beobachtenden globalen Konvergenz von Standardsettern und Nachhaltigkeitsorganisationen soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne einer Partnerschaft mit internationalen Initiativen vorangetrieben werden.
Die Standards sollen außerdem die besonderen Herausforderungen von Finanzinstitutionen und KMU berücksichtigen und immateriellen Vermögenswerten als Schlüssel für nachhaltige Unternehmensentwicklung besondere Bedeutung beimessen.
Die Förderung von sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichterstattung rundet die "building blocks" ab.
Neben einem Vorschlag zu übergeordneten konzeptionellen Leitlinien, beispielsweise hinsichtlich Qualität von Informationen und Wesentlichkeitsüberlegungen, wird eine Zielstruktur der künftigen Standards entworfen, die Umfang und Tiefe dessen festlegen, was von den Unternehmen erwartet wird. Neben branchenunabhängigen und branchenspezifischen Angabeerfordernissen sollen auf einer weiteren Ebene auch ein unternehmensspezifisches Set von Angaben verlangt werden. Die Bereiche der Berichterstattung sollen dabei die Strategie, deren Umsetzung und Leistungsmessung des Unternehmens abdecken sowie die Themengebiete Umwelt (E), Soziales (S) und "Governance+" (G+) umfassen, wobei G+ Aspekte der Governance, Business & Ethik, Reputation etc. enthalten soll.
Empfohlen wird, die zu erstellenden Standards zunächst in zwei Stufen zur Anwendung zu bringen. Das erste Bündel von Standards soll ab dem Berichtsjahr 2023 anwendbar sein, d.h. für Berichte, die im Jahr 2024 veröffentlicht werden und Folgendes enthalten:
zwei konzeptionelle Leitlinien: doppelte Wesentlichkeit und Qualität der Informationen
bereichsübergreifende "Kern"-Standards, die Berichtsbereiche, Berichtsstruktur und unternehmensspezifische Wesentlichkeitsbewertung abdecken
"Kern"-Standards für die meisten Unterthemen
"erweiterte" Standards für einige vorrangige Unterthemen wie den Klimawandel
Das zweite Bündel von Standards soll für das Berichtsjahr 2024 anwendbar sein, demnach für Berichte, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden und Folgendes abdecken:
die verbleibenden vier konzeptionellen Leitlinien: Öffentliches Interesse, Grenzen der Berichterstattung, vergangenheits- und zukunftsbezogene Informationen und Konnektivität
"erweiterte" Querschnittsstandards (soweit erforderlich)
"erweiterte" Standards für andere vorrangige Unterthemen
Sektorspezifische Angaben könnten zunächst partiell oder generell (dann aber in geringerer Tiefe) gefordert werden. Mit der Veröffentlichung weiterer Standards in den darauffolgenden Jahren soll schließlich ein umfassendes Set an Standards zur Verfügung stehen.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Die offizielle Bekanntmachung der EFRAG finden Sie hier.
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