Änderungen des IFRS 16 zur Verlängerung der Erleichterung für die Bilanzierung von Covid-19-bezogenen Mietkonzessionen

Am 31. März 2021 hat der IASB eine weitere Änderung an IFRS 16 veröffentlicht. Dadurch werden die Erleichterungen für Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Bilanzierung Covid-19-bezogener Mietzugeständnisse um ein Jahr verlängert. Somit werden auch die Mietkonzessionen berücksichtigt, die nur Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig sind. Ursprünglich war dieser Zeitraum mit 30. Juni 2021 begrenzt. Die Mitteilung des IASB zur Veröffentlichung ist über folgenden Link zu erreichen. Für weitere Informationen betreffend die Änderung an IFRS 16 vom Mai 2020 verweisen wir auf unseren Blog-Beitrag vom 29. Mai 2020.

Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Voraussetzung für die Anwendung in Österreich ist ein rechtzeitiges Endorsement durch die EU. Einen positiven Endorsement-Advice hat die EFRAG bereits erteilt.

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Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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