22/10/20
Die Änderungen an IFRS 16 zu Mietkonzessionen im Zusammenhang mit Covid-19 wurden am 9. Oktober 2020 durch die Europäische Union mit Verordnung (EG) Nr. 2020/1434 übernommen.
Die Änderungen sehen eine optionale, befristete Covid-19-bezogene Erleichterung für Leasingnehmer vor. Dadurch ist es für Leasingnehmer unter bestimmten Bedingungen zulässig, auf die Beurteilung, ob ein Mietzugeständnis nach IFRS 16 eine Modifikation des Leasingverhältnisses darstellt, zu verzichten und das Mietzugeständnis stattdessen so abzubilden, als handele es sich nicht um eine Modifikation, sondern um variable Leasingzahlungen.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Für eine ausführliche Darstellung der geänderten Regelungen einschließlich Antworten auf in diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen verweisen wir auf unseren Blog-Beitrag vom 29. Mai 2020 sowie unsere Publikation „In depth: IFRS 16 COVID-19-Related Rent Concessions Amendment“. Die Mitteilung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist über folgenden Link erreichbar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PwC Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS) beraten Sie dazu gerne.
Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria
Tel: +43 676 833 771 816