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Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie? Oder haben bspw. Mitarbeitende Fehlverhalten, unlauteres oder illegales Verhalten in Ihrer Organisation entdeckt? Hätten Sie gerne, dass unabhängige Experten die Vorwürfe gründlich und diskret aufklären? Wir unterstützen Sie im Umgang mit Hinweisen, Hinweisgebern und Hinweisgebersystemen.
Die Antwort ist einfach: um Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter:innen und Ihre Stakeholder zu schützen.
Gemäß des „ACFE Report to the Nations 2020“ sind 43% aller Fraud-Fälle durch Whistleblower aufgedeckt worden. Rund jeder zweite Hinweis stammte von einem Mitarbeiter:innen (53%).
Personen, die einen (schwerwiegenden) Verstoß vermuten, sollten ihr Anliegen vorrangig an ein internes Hinweisgebersystem melden können. Ein wirksames Meldesystem kann Ihren Ruf schützen und finanziellen und rechtlichen Konsequenzen vorbeugen. Außerdem gibt es Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug, Diebstahl oder Bestechung) vertraulich zu melden. Es hilft Ihnen dabei, die Kontrolle zu behalten.
Dadurch vermeiden Sie unnötige Risiken und wahren Ihre Integrität. Außerdem schafft die Einbettung des Hinweisgebersystems in die Unternehmensprozesse eine stabilere und vertrauenswürdigere Unternehmenskultur. Sie ermutigen somit potenzielle Hinweisgeber ihre Verdachtsmomente zu kommunizieren.
Die EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle. Der Meldeprozess muss außerdem die Nachverfolgung des Hinweises sicherstellen und eine verantwortliche Person hierfür benennen.
Mehr Informationen über die Richtlinie finden sie hier:
EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern? Wir helfen Ihnen bei der Konzeptionierung, der Implementierung sowie dem Roll-Out Ihres Hinweisgebersystems auf nationaler und internationaler Ebene.
Gemeinsam mit den Rechtsanwält:innen von PwC Legal bieten wir Ihnen zudem eine One-Stop-Shop Lösung an, damit auch die Themen Datenschutz und Arbeitsrecht iZm der Einführung eines Whistleblowing Systems berücksichtigt werden.
Sie würden gerne Ihr aktuelles Hinweisgebersystem und die Prozesse von einem unabhängigen Dritten beurteilen lassen? Wir reviewen Ihr System und erarbeiten Verbesserungspotentiale basierend auf Best-Practices.
Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Fraud-Falls geworden (aufgedeckt durch einen Whistleblower)? Wir helfen Ihnen bei der Aufklärung und der Durchführung einer Sonderuntersuchung.
„Whistleblower leisten einen wertvollen Beitrag für das Unternehmen und unsere Gesellschaft. Sie gehören deshalb adäquat geschützt. Durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie wird dem nachgekommen. Die Richtlinie verdeutlicht auch, dass Hinweisgebersysteme das wichtigste Instrument sind, um von Verdachtsfällen bzw. Verstößen frühestmöglich Kenntnis zu erlangen.“
Christian Kurz
Patrick Göschl