Whistleblowing | Hinweisgeber

So verwandeln Sie die Pflicht in einen Wettbewerbsvorteil.

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes ("HSchG")? Oder haben bspw. Mitarbeitende Fehlverhalten, unlauteres oder illegales Verhalten in Ihrer Organisation entdeckt? Hätten Sie gerne, dass unabhängige Experten die Vorwürfe gründlich und diskret aufklären? Wir unterstützen Sie im Umgang mit Hinweisen, Hinweisgebern und Hinweisgebersystemen.

Warum sollten Sie ein Hinweisgebersystem einführen?

Heimische Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind aufgrund des HSchG zur Umsetzung eines internen Meldekanals verpflichtet. Hinweisgebersysteme helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter:innen und Ihre Stakeholder zu schützen.

Gemäß des „ACFE Report to the Nations 2020“ sind 43% aller Fraud-Fälle durch Whistleblower aufgedeckt worden. Rund jeder zweite Hinweis stammte von einem Mitarbeiter:innen (53%).

Personen, die einen (schwerwiegenden) Verstoß vermuten, sollten ihr Anliegen vorrangig an ein internes Hinweisgebersystem melden können. Ein wirksames Meldesystem kann Ihren Ruf schützen und finanziellen und rechtlichen Konsequenzen vorbeugen. Außerdem gibt es Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, Verstöße vertraulich zu melden. Es hilft Ihnen dabei, die Kontrolle zu behalten.

Dadurch vermeiden Sie unnötige Risiken und wahren Ihre Integrität. Außerdem schafft die Einbettung des Hinweisgebersystems in die Unternehmensprozesse eine stabilere und vertrauenswürdigere Unternehmenskultur. Sie ermutigen somit potenzielle Hinweisgeber:innen, ihre Verdachtsmomente zu kommunizieren. 

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Sind Sie auch vom HSchG betroffen?

Das HSchG verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle. Der Meldeprozess muss außerdem die Nachverfolgung des Hinweises sicherstellen und konkrete Zuständigkeiten festlegen.

Mehr Informationen zum HSchG und den von PwC angebotenen Lösungen finden sie hier:
Österreichisches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern

Unsere Services im Detail

Wir konzipieren und implementieren Ihr Hinweisgebersystem

  • Wir analysieren Ihre individuellen, unternehmensspezifischen Anforderungen.
  • Wir definieren Rollen und Verantwortlichkeiten.
  • Wir erstellen einen individuellen Meldeprozess (inklusive aller Arbeitsschritte).
  • Wir definieren die Meldethemen.
  • Wir sprechen Empfehlungen aus.
  • Wir begleiten Sie bei der Implementierung Ihres Hinweisgebersystems.

  • Wir untersuchen potenzielle Unregelmäßigkeiten unabhängig und professionell.
  • Wir erstellen einen gerichtsverwertbaren Bericht.
  • Wir kommunizieren Lösungen und Empfehlungen.

  • Wir schulen Ihr Personal mittels auf Sie abgestimmter Schulungen (Bewusstseinsbildung, richtiger Umgang mit Hinweisen etc.).
  • Wir erstellen unternehmensspezifische Workshops.
  • Wir begleiten Sie als vertrauenswürdiger Partner.

Wir beraten Sie bei folgenden Fragestellungen/ Herausforderungen

  • Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der nationalen gesetzlichen Verpflichtungen? Wir helfen Ihnen bei der Konzeptionierung, der Implementierung sowie dem Roll-Out Ihres Hinweisgebersystems auf nationaler und internationaler Ebene.

  • Gemeinsam mit den Rechtsanwält:innen von PwC Legal bieten wir Ihnen zudem eine One-Stop-Shop Lösung an, damit auch die Themen Datenschutz und Arbeitsrecht iZm der Einführung eines Whistleblowing Systems berücksichtigt werden. 

  • Sie würden gerne Ihr aktuelles Hinweisgebersystem und die Prozesse von einem unabhängigen Dritten beurteilen lassen? Wir reviewen Ihr System und erarbeiten Verbesserungspotentiale basierend auf Best-Practices.

  • Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Fraud-Falls geworden (aufgedeckt durch einen Whistleblower)? Wir helfen Ihnen bei der Aufklärung und der Durchführung einer Sonderuntersuchung.

„Whistleblower leisten einen wertvollen Beitrag für das Unternehmen und unsere Gesellschaft. Sie gehören deshalb adäquat geschützt. Durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie wird dem nachgekommen. Die Richtlinie verdeutlicht auch, dass Hinweisgebersysteme das wichtigste Instrument sind, um von Verdachtsfällen bzw. Verstößen frühestmöglich Kenntnis zu erlangen.“

Patrick GöschlSenior Manager, Forensic Services

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