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DAC 6 in Polen

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Worum geht's?

In Umsetzung der DAC6 Richtlinie ist in Polen eine umfassende Meldeverpflichtung eingeführt worden, die in vielen Punkten über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht und auch nicht-polnische Steuerpflichtige und Intermediäre in die Pflicht nimmt.

Zusätzliche Hallmarks, eine Meldepflicht für rein nationale Gestaltungen sowie eine Meldepflicht für nicht in Polen ansässige Steuerpflichtige und Intermediäre in Kombination mit enorm hohen Strafbestimmungen führen in der Praxis zu einer großen Herausforderung. Ein wesentlicher Praxisfall ergibt sich auch dadurch, dass bereits übliche Konzerntransaktionen (z.B. Dividendenausschüttungen) zu einer Meldepflicht für nicht in Polen ansässige Steuerpflichtige führen können. 

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Eckpunkte der „DAC6“ Meldeverpflichtung in Polen.

DAC 6 in Polen

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung potenzieller "DAC6" Meldeverpflichtungen in Polen.

Kontaktieren Sie uns

Übersicht und wesentliche Eckpunkte

Allgemeines zur Meldeverpflichtung in Polen

  • Meldepflicht auch für nicht-polnische Intermediäre / Steuerpflichtige direkt in Polen
  • Meldeverpflichtung liegt unter Umständen sogar bei den Mitarbeitern
  • Meldepflicht auch für rein inländische Transaktionen
  • Hallmarks gehen weit über die DAC6 Richtlinie hinaus
  • Hohe Strafen (bis zu PLN 21,6 Mio [rd EUR 4,66 Mio])
  • Sanierung fehlerhafter Meldungen über Selbstanzeige möglich
  • Zeitverzögerte Ausgabe von Referenznummern
  • Komplexer Meldeprozess mit unterschiedlichen Meldeformularen
  • „Befreiungsmeldung“ (MDR 3) in Polen muss von allen Steuerpflichtigen vorgenommen werden, sobald ein polnischer Steuerpflichtiger / Beteiligter in die Gestaltung involviert ist



Transaktionen, die speziell für Polen eine Meldepflicht bewirken können

  • Lokale Umgründungen
  • Grenzüberschreitende Dividenden an ausländische Muttergesellschaft über rd. PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) pro Kalenderjahr
  • Vergabe eines Darlehens an eine polnische Tochtergesellschaft, sofern die jährlichen Zinsen PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) übersteigen
  • Vereinbarungen, dass eine nicht in Polen ansässige Person jährlich Zahlungen in Höhe von über PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) erhält (zB Vergütung an ausländische Geschäftspartner, Dividendenzahlungen)
  • Auch für Finanzdienstleister können Darlehen und Transaktionen mit Finanzvermögen (z.B. Wertpapiertransaktionen) in der Kundensphäre eine Meldepflicht direkt in Polen begründen
     

Welche Steuergestaltungen unterliegen der polnischen Meldeverpflichtung?

Eine Steuergestaltung liegt vor wenn,

  • Zumindest ein allgemeiner Hallmark sowie der Main-Benefit-Test erfüllt werden oder
  • Zumindest ein spezifischer Hallmark erfüllt wird oder
  • Zumindest ein „sonstiger spezifischer Hallmark“ erfüllt wird

Zusätzlich zum Vorliegen einer Steuergestaltung muss diese entweder:

  • ein grenzüberschreitendes Element aufweisen, oder
  • bei rein innerstaatlichen Sachverhalten das Kriterium des sogenannten „qualifizierten Nutzers“ erfüllen.

Ein „qualifizierter Nutzer“ wird angenommen, wenn

  • die Einnahmen oder Ausgaben des Nutzers oder der anhand der Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Wert der Aktiva des Unternehmens im Vorjahr oder im laufenden Geschäftsjahr den Wert von EUR 10 Mio überschritten haben oder
  • wenn die Steuergestaltung Waren oder Rechte umfasst, deren Wert EUR 2,5 Mio übersteigt.



Erfasste Steuerarten

Der polnische Gesetzgeber hat keine Einschränkungen hinsichtlich der Steuerarten, auf die die Meldeverpflichtung anwendbar ist, vorgenommen.

  • Sie erstreckt sich daher auf direkte wie indirekte Steuern sowie auf lokale Steuern (z.B. Grundsteuern) und andere in polnischen Steuergesetzen geregelte Verpflichtungen.
  • Nicht von der Meldeverpflichtung umfasst sind Ein- und Ausfuhrabgaben nach dem Zollkodex der Europäischen Union.

Achtung: Gestaltungen, die indirekte Steuern (Umsatzsteuer & Verbrauchssteuern) betreffen, können nur bei innerstaatlichen Fällen zu einer Meldepflicht führen

Übersicht spezielle polnische Hallmarks

Im Vergleich zur DAC6 Richtlinie hat der polnische Gesetzgeber folgende Erweiterungen zur Meldeverpflichtung vorgesehen

  • Einführung zusätzlicher allgemeiner Hallmarks
    (siehe unten, Punkte A – C)
  • Einführung „sonstiger spezifischer Hallmarks“
    (siehe unten, Punkte D – G)

Zusätzliche allgemeine Hallmarks

  • A) Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit
  • B) Faktische Erfolgshonorare
  • C) Vernünftig handelnder Steuerpflichtiger
A) Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit

Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit

Der relevante Steuerpflichtige verpflichtet sich,

  • die Zusammenarbeit mit dem Intermediär in der Phase der Umsetzung fortzusetzen oder
  • dem Intermediär andernfalls eine Entschädigung zu zahlen

Beachten Sie

Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umsetzung einzelner Teilschritte der Gestaltung ist ausreichend

Zusätzliche Voraussetzungen

  • Main Benefit Test
  • "Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

B) Faktische Erfolgshonorare

Faktische Erfolgshonorare

Der Intermediär hat, ohne dass ein Erfolgshonorar ausdrücklich ausbedungen wurde,

  • Anspruch auf eine von der Höhe des Steuervorteils abhängige Vergütung oder
  • muss dem Steuerpflichtigen eine Entschädigung gewähren, wenn der erwartete Steuervorteil nicht oder nicht im erwarteten Ausmaß eintritt

Beachten Sie

Entschädigung in Form von signifikanten Nachlässen oder Spenden können erfasst sein

Zusätzliche Voraussetzungen

  • Main Benefit Test
  • "Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

C) Vernünftig handelnder Steuerpflichtiger

Vernünftig handelnder Intermediär/ Steuerpflichtiger

Ein "vernünftig handelnder" Intermediär oder Steuerpflichtiger würde

  • ein Erfolgshonorar oder
  • eine Verschwiegenheitspflicht dahingehend vereinbaren, wie der Steuervorteil erlangt wurde

Beachten Sie

Innovative Gestaltungen, deren Bekanntwerden einen Wettbewerbsnachteil für den relevanten Steuerpflichtigen bedeuten würden können betroffen sein

Zusätzliche Voraussetzungen

  • Main Benefit Test
  • "Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

Sonstige spezifische Hallmarks

  • D) Auswirkungen auf latente Steuern
  • E) Hypothetische Steuer in Polen
  • F) Beschränkt steuerpflichtige Personen
  • G) Differenz zu hypothetischer Steuer in Polen
D) Auswirkungen auf latente Steuern

Auswirkungen auf latente Steuern

Eine Steuergestaltung hat Auswirkungen auf die latenten Steuern oder auf die Rückstellungen für latente Steuern, die

  • iSd polnischen Rechnungslegungsvorschriften wesentlich sind und
  • einen Gesamtbetrag von PLN 5 Mio (rd. EUR 1,1 Mio) im Kalender übersteigen

Beachten Sie

idR nicht erfasst sind Effekte, die sich aus üblichen Handlungen des Steuerpflichtigen ergeben (z.B. „Buy-Sell back" Geschäfte als Routinetransaktionen einer Bank)

Zusätzliche Voraussetzungen

"Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

E) Hypothetische Steuer in Polen

Hypothetische Steuer in Polen

Die Steuer, die im Zusammenhang mit einer Steuergestaltung in Polen einzubehalten wäre, wenn

  • die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen oder
  • die auf nationaler Ebene vorgesehenen Steuerbefreiungen nicht zur Anwendung kämen, übersteigt PLN 5 Mio (rd. EUR 1,1 Mio) im Kalenderjahr

Beachten Sie

Unterliegen Zahlungen der Quellensteuer muss der Wert der hypothetischen Steuer in Polen geschätzt werden

Zusätzliche Voraussetzungen

"Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

F) Beschränkt steuerpflichtige Personen

Einkünfte beschränkt steuerpflichtiger Personen

Die Einkünfte, die einer in Polen beschränkt steuerpflichtigen Person im Zusammenhang mit der Umsetzung der Steuergestaltung entstehen oder erwartet werden, übersteigen PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) im Kalenderjahr

Beachten Sie

Alle Einkünfte, die im Zusammenhang mit der Gestaltung stehen werden aufsummiert (zB Zahlungen im Zusammenhang mit Dividenden, Zinserträgen, Lizenzgebühren o.Ä.)

Zusätzliche Voraussetzungen

"Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

G) Differenz zu hypothetischer Steuer in Polen

Differenz zu hypothetischer Steuer in Polen

Die Differenz zwischen einer aufgrund der Gestaltung hypothetisch geschuldeten Steuer einer beschränkt steuerpflichtigen Person in Polen und der im Ansässigkeitsstaat der Person tatsächlich geschuldeten Steuer übersteigt PLN 5 Mio (rd. EUR 1,1 Mio) im Kalenderjahr

Beachten Sie

Alle Einkünfte, die iZm der Gestaltung stehen werden aufsummiert

Zusätzliche Voraussetzungen

"Qualifizierter Nutzer" (bei rein innerstaatlichen Gestaltungen)

Spezifische Beispiele für die Finanzbranche

Custodians

Für Banken, die als Custodians agieren (Verwalter von Wertpapieren; Verwaltung und Abwicklung von Zahlungen) können folgende Transaktionen von nicht in Polen ansässigen Investoren relevant sein:

  • Dividendenzahlungen von polnischen Gesellschaften
  • Zinsen aus polnischen Anleihen
  • Rücknahme von Aktien aus polnischen Wertpapieren, die an der polnischen Börse notieren

Erforderlich ist, dass die Einkünfte (Einnahmen) im Kalenderjahr PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) übersteigen.

Broker

Für Banken, die als Broker agieren können folgende Transaktionen von nicht in Polen ansässigen Investoren relevant sein:

  • Verkauf von polnischen Wertpapieren, die an der polnischen Börse notieren
  • Verkauf von Wertpapieren (Aktien) von Unternehmen, bei denen es sich um polnische Immobiliengesellschaften handelt (mindestens 50 % der Vermögenswerte bestehen aus in Polen gelegenen Immobilien)
  • Verkauf von Investmentanteilen/Zertifikaten eines Investmentfonds, der mindestens 50% des Vermögens in Form von in Polen gelegenen Immobilien hält
  • Verkauf (Realisierung) von Derivaten, die an der polnischen Börse notieren

Erforderlich ist, dass die Einkünfte (Einnahmen) im Kalenderjahr PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) übersteigen.

Kreditvergabe

Für Banken, die Kredite an in Polen ansässige Kreditnehmer vergeben, kann bereits die Vergabe des Kredites eine Meldepflicht auslösen, wenn absehbar ist, dass die Zinsen die der Kreditnehmer entrichtet PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) pro Jahre übersteigen.

Strafbestimmungen und Sanierungsmöglichkeiten

Folgende Sanktionen können bei Nichteinhaltung der Bestimmungen getroffen werden:

  • Strafen bis zu PLN 10 Mio (rd. EUR 2,16 Mio), wenn der Intermediär nicht ausreichend Prozesse implementiert hat bzw. anwendet, die die Einhaltung der Meldeverpflichtung sicherstellen
  • Strafen im Rahmen des polnischen FinStrG bis zu PLN 21,6 Mio (rd. EUR 4,67 Mio), wenn eine Meldung nicht oder zu spät vorgenommen wird.

Sanierungsmöglichkeit von Verfehlungen: Im Gegensatz zur österreichischen Meldung besteht in Polen die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige.

Kontakt

Richard Jerabek

Richard Jerabek

Partner, PwC Austria

Tel: +43 699 108 725 21

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