Wer ist betroffen?
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse: Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einer Bilanzsumme über 20 Mio. Euro bzw. Umsatzerlösen über 40 Mio. Euro, die kapitalmarktorientiert oder Finanzdienstleister sind.
Worüber muss berichtet werden?
Berichtet wird über nicht-finanzielle Themen. Dazu gehören Umweltschutz, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Anti-Korruption und Diversität.
Was wird offengelegt?
Je Thema legen Unternehmen ihre Strategien und Konzepte, nicht-finanzielle Risiken und Leistungsindikatoren offen. Dafür werden bestehende Guidelines wie zum Beispiel GRI, UNGC oder ISO 26000 genutzt.
Wo wird berichtet?
Die nicht-finanzielle Erklärung kann als Teil des Lageberichts oder aber als separater Bericht veröffentlicht werden.
Was sind die Fristen?
Die Berichtspflicht für Unternehmen gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Die Einreichung beim Firmenbuchgericht muss gleichzeitig mit dem Jahresabschluss (und dem Lagebericht) erfolgen.
Muss eine Prüfung stattfinden?
Die Unterlagen müssen durch den Aufsichtsrat freigegeben werden. Der Jahresabschlussprüfer kontrolliert, ob die Unterlagen gesetzeskonform veröffentlicht wurden.