Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 37: Vergütungsbericht gem. § 78c AktG

Der durch das AFRAC am 28. September 2020 veröffentlichte Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 37, bezüglich des Vergütungsberichts gemäß § 78c AktG, befasst sich im Wesentlichen mit der Erstellung eines Vergütungsberichts gem. § 78c AktG zu der in der Berichtsperiode gewährten oder geschuldeten Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in börsennotierten Gesellschaften, wobei Fragen der Vergütungspolitik sind nicht Gegenstand der Stellungnahmen. Fragen zur Offenlegung der Vergütungspolitik und -praxis sowie Bestimmungen zur Vergütungspolitik von Versicherungsunternehmen werden in der Stellungnahme nicht behandelt.

Im Detail behandelt die Stellungnahme die Umsetzung der Rechtsgrundlagen, schlägt einen Aufbau und eine Struktur für den Bericht vor und setzt sich mit den Grundprinzipien für die Erstellung eines Vergütungsberichts auseinander. Abschließend werden neben der Regelung über das Inkrafttreten der Stellungnahme auch besondere Fragen für den Aufsichtsrat in Bezugnahme auf den Vergütungsbericht abgehandelt. 

Ein Beispiel am Ende der Stellungnahme erläutert wie die Vorgaben der Stellungnahme anzuwenden sind. 

Auf der Homepage des AFRAC steht der Entwurf AFRAC-Stellungnahme 37 unter folgendem Link zur Verfügung.

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