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Februar 2021
Die COVID-19-Pandemie hat in etlichen Unternehmen zur größten Krise geführt, mit der sie je konfrontiert waren. Um gravierenden wirtschaftlichen Folgen vorzubeugen hat die österreichische Regierung die Kurzarbeitsbeihilfe eingeführt. Dieser wichtige Schritt führte zur Sicherung vieler Arbeitsplätze – im Jahr 2020, am Höhepunkt der Covid-19-Krise war mehr als jeder dritte Arbeitnehmer in Österreich in Kurzarbeit. Die Regierung hat mit der Kurzarbeit ein Hilfsinstrument implementiert, bei dem die Förderung für Unternehmen von der Arbeitszeit abhängt. Genau hier entstehen Potentiale für den Missbrauch, um unerlaubt von diesen öffentlichen Geldern profitieren zu können.
In den Medien häufen sich die Beiträge hinsichtlich des Missbrauchs von staatlichen Fördermitteln. Bis Juni 2020 hat die Finanzpolizei 150 Anzeigen wegen Missbrauch im Rahmen der Kurzarbeit gestellt. Darunter gab es etliche Fälle, die mit der falschen Angabe von Arbeitszeiten verbunden waren.
Unsicherheit und Störungen des Alltagslebens bieten erfahrungsgemäß große Potentiale für Wirtschaftskriminalität - die COVID-19-Krise bietet eine Fülle von beidem und das Model der Kurzarbeit ist hier keine Ausnahme.
Einfallstore für den Missbrauch gibt es viele und sind häufig im Zusammenhang mit Auflagen bei der Anmeldung zur Kurzarbeit zu sehen. Dazu zählt unter anderem die Voraussetzung, dass ein bestimmter Prozentsatz der Arbeitsaufträge weggebrochen sein muss.
Betrugsmöglichkeiten bei Zeitaufzeichnungen äußern sich beispielsweise folgendermaßen:
Unternehmen melden eine Arbeitsausfallquote von 50 Prozent. Tatsächlich leisten MitarbeiterInnen aber mehr als die Hälfte des gemeldeten Arbeitszeitausfalls.
MitarbeiterInnen werden zusätzliche Arbeitsleistungen, die nicht von der Kurzarbeitshilfe gedeckt sind, schwarz ausbezahlt.
Der Arbeitgeber täuscht einen Auftragsrückgang vor: MitarbeiterInnen arbeiten genauso so viel wie vorher, erfassen aber nur einen Teil ihrer Arbeitszeit.
Es wird Kurzarbeit für MitarbeiterInnen beantragt, die keinen Anspruch auf die Leistung (Beihilfe) vermitteln.
Die strafrechtlichen Folgen unterscheiden sich je nach konkreter Ausgestaltung des Sachverhalts. Dabei sind grundsätzlich folgende Konstellationen denkbar:
Das Unternehmen beantragt zunächst eine Herabsetzung für bestimmte MitarbeiterInnen auf eine Arbeitszeit von bspw. 50%. Diese MitarbeiterInnen erbringen allerdings tatsächlich mehr Arbeitsleistung. Gegenüber dem AMS rechnet das Unternehmen bewusst so ab, als wären 50% der Arbeitsstunden ausgefallen.
Werden die zusätzlichen Mehrleistungen schwarz ausbezahlt, könnte finanzstrafrechtlich eine Abgabenhinterziehung vorliegen. Neben Geldstrafen bis zum Doppelten der hinterzogenen Steuer drohen Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren. Die Strafe für die Abgabenhinterziehung ist dabei gesondert von der Strafe für den Betrug zu verhängen.
Darüber hinaus kann auch eine Verbandsverantwortlichkeit nach dem VbVG („Strafbarkeit des Unternehmens") zum Tragen kommen, wenn es sich beim Arbeitgeber um eine Kapital- oder Personengesellschaft handelt.
Halten Sie Kontrollmechanismen ein. Ermitteln Sie Ihre Risiken, bewerten Sie diese und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen. Implementieren bzw. befolgen Sie auch in Zeiten des Home-Office ein angemessenes 4-Augen-Prinzip. Ergänzen Sie ihre Technologien durch die richtige Governance, Expertise und Überwachung. Technische Tools allein können nicht gegen Wirtschaftsdelikte schützen, aber machen es durch Know-how, Datenmanagement sowie effizienten Kontrollen und einer regelmäßigen Überwachung wesentlich unwahrscheinlicher.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über Betrugspotentiale im Zusammenhang mit Kurzarbeit – so steigt die Wahrnehmung.
Datenanalysen helfen Auffälligkeiten zu identifizieren. Interne Datenquellen können beispielsweise Insights geben, ob die Zeitaufzeichnungs-Richtlinien eingehalten werden oder ob KPIs sich stark verändert haben.
Implementieren Sie ein Hinweisgebersystem. Minimieren Sie das Risiko eines beträchtlichen Schadens, in dem Sie sicherstellen, dass Mitarbeiter/Externe die Möglichkeit haben potentielle Verstöße zu melden. Überlegen Sie sich, wer Meldungen abgeben könnte bzw. in welchen Sprachen Sie das Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen wollen. Definieren Sie Ansprechpersonen/ Verantwortlichkeiten (inklusive Urlaubsvertretung) und überlegen Sie wie die Meldung strukturiert bearbeitet werden soll.
Sie brauchen Unterstützung oder haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung in der Durchführung zahlreicher – auch internationaler – Untersuchungen, die wir in Krisenzeiten erfolgreich begleitet haben.
Die Auswirkungen von COVID-19 beeinträchtigen maßgeblich das wirtschaftliche Leben in Österreich. Diese neue Krisensituation wirft zahlreiche Fragen auf, die einer schnellen Beantwortung bedürfen.
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Christina-Maria Pichler
Senior Manager, Forensic Services | Anti Financial Crime, PwC Austria
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