Das betriebliche Rechnungswesen dient dazu, der gesetzlichen Pflicht einer externen Berichterstattung nachzukommen. Weil sich die unternehmensrechtlichen Regelungen schnell ändern und Berichte immer früher fällig werden, ist die externe Berichterstattung zunehmend einer "Compliance"-Gefahr ausgesetzt. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) erhöhen diese Komplexität. Eine verlässliche Berichterstattung wird schwieriger, aber ist für das Vertrauen der Stakeholder von großer Bedeutung.
Personelle Engpässe können Unternehmen kurzfristig vor die Herausforderung stellen, ihren Abschluss rechtzeitig zu erstellen. Komplexe Transaktionen, neue Geschäftsvorfälle und Sachverhalte während des Geschäftsjahres können Unternehmen vor die Aufgabe stellen, Änderungen in der Abschlusserstellung und der Berichterstattung vornehmen zu müssen. Die Umstellung der Rechnungslegung (Conversion) von bspw. UGB auf IFRS hat nicht nur Auswirkungen auf den Abschlussprozess, sondern resultiert auch in neuen Berichtspflichten und umfangreicheren Anhangangaben.
Auch die Einführung von neuen Rechnungslegungsstandards kann den Aufwand bei der Abschlusserstellung erhöhen, bspw. durch neue Anhangangaben und eine entsprechende Notwendigkeit der Adaptierung von Reporting-Packages.
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