09/12/21
Am 9. Dezember 2021 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die Prüfungsschwerpunkte für die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht. Wie schon die europäischen Enforcer, setzt die FMA besondere Schwerpunkte in Bereichen Corona-Krise und Klimawandel. Außerdem stehen unter den österreichischen Prüfungsschwerpunkten noch weitere Themen wie Ertragsteuern und natürlich Jahresabschlüsse nach UGB im Fokus.
Die österreichischen Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Konzernabschlüsse sind:
IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“,
IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“,
IAS 20 „Zuwendungen der öffentlichen Hand“,
IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Offenlegung“ sowie
IAS 12 „Ertragsteuern“.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist der (Konzern)Lagebericht nach § 243 bzw. § 267 UGB, besonders die Konsistenz von Risikobericht mit den Annahmen bei der Bilanzierung sowie die Beschreibung von Auswirkungen der Corona-Krise auf die finanziellen Leistungsindikatoren.
Die Schwerpunkte in Bezug auf die nicht-finanzielle Berichterstattung nach § 243B bzw. § 267A UGB sind:
die COVID-19 Pandemie,
klimabezogene Belange sowie
die Angaben zur EU-Taxonomie gem Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852.
Die österreichischen Prüfungsschwerpunkte für UGB-Jahresabschlüsse sind:
Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens sowie Wertaufholungen,
Erfassung öffentlicher Zuwendungen sowie
Erfassung von Verlustvor- bzw -rückträgen und tatsächlichen und latenten Steuern.
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