Förderungen und Forschungsprämie

(Nach)Forschen zahlt sich aus

In Österreich werden Unternehmen, die Forschung und experimentelle Entwicklung betreiben, vom Staat finanziell unterstützt. Sie können für getätigte förderwürdige Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung bzw. Auftragsforschung eine Forschungsprämie in Höhe von derzeit 14% (bei der Auftragsforschung derzeit gedeckelt mit EUR 140.000) beim Finanzamt geltend machen. Zur Stärkung des F&E-Standortes Österreich wurde die Forschungsprämie erfreulicherweise in den letzten Jahren mehrfach erhöht (von ursprünglich 8% auf 10% und auf 12%). 

Die Forschungsprämie wird unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation einfach am Abgabenkonto des forschenden Unternehmens gutgeschrieben und kommt damit auch Unternehmen zugute, die (noch) keinen Gewinn erzielen. Die österreichische Forschungsprämie ist im internationalen Vergleich einzigartig!

Unsere Beratungspraxis zeigt aber, dass

  • viele Unternehmen nach wie vor nicht das volle Förderpotenzial ausschöpfen und begünstigte Aufwendungen (zur Gänze oder anteilig) oft nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie einbeziehen.
  • in den letzten Jahren die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie auch verstärkt in den Fokus der Betriebsprüfer gerückt ist. Die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung gegenüber nicht förderwürdiger Produktion oder Vertrieb bringt in der Praxis viele Auslegungsfragen mit sich. 
  • das seit 2012 gültige Antragsverfahren über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eine zusätzliche Hürde für forschende Unternehmen darstellt.

Ihr Nutzen

Wer die steuerliche Forschungsprämie optimieren möchte, benötigt eine klare Strategie. Wir kennen diese Herausforderung. 

  • Wir haben eine jahrelange umfassende branchenübergreifende Expertise in der Beratung von Klein-, Mittel- und Großunternehmen bezüglich der Berechnung und Beantragung der Forschungsprämie. 

  • Sie profitieren von unseren guten Kontakten zu den Entscheidungsträgern der zuständigen Behörden und Institutionen: Damit bieten wir Ihnen beste Voraussetzungen für ein zeit- und kostensparendes Verfahren betreffend die Forschungsprämie. 

  • Durch die gründliche Vorbereitung und professionelle Begleitung während des Verfahrens erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine reibungslose Gutschrift der Forschungsprämie erheblich. 

  • Gut beraten kann die Forschungsprämie - trotz mitunter langwieriger Antragsverfahren bei der FFG oder Betriebsprüfungen - zum Erfolg führen.

Unsere Leistungen

Unterstützung/Review FFG-Anträge:

  • Unterstützung bei der Ausformulierung des FFG-Antrages für ein Jahresgutachten für die einzelnen Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf die von der FFG definierten Kriterien Ziele, Inhalt, Methodik und Neuheitscharakter

  • Beratung bei (teilweise) ablehnendem FFG-Gutachten – Unterstützung bei Gegenstellungnahmen

  • Beratung in Bezug auf die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bei (teilweise) ablehnenden FFG-Gutachten

 

Beratung bezüglich der Optimierung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie

  • Analyse der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie in Gesprächen mit den Verantwortlichen im Unternehmen und Aufzeigen von Optimierungspotentialen

  • Besprechung wesentlicher Abgrenzungsfragen (z.B. Auftragsforschung/eigenbetriebliche Forschung, Gemeinkostenumlagen, kundenspezifische Aufträge)

  • Update zu aktuellen Fragen aus laufenden Betriebsprüfungserfahrungen

 

Prüfung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG

  • Urteil über korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie 

  • Sonstige Prüfung gemäß KFS/PG 13

  • Einsichtnahme in das aus dem Rechnungswesen abgeleitete Verzeichnis über die Aufwendungen für F&E und stichprobenweise Überprüfung 

  • Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der sich aus diesem Verzeichnis ergebenden Bemessungsgrundlage

  • PwC-Prüfbericht als Grundlage für den Feststellungsbescheid der Finanzbehörde, dass die FP in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften sowie betreffenden Verordnungen und Erlässen ist

 

Beratung bei laufenden Betriebsprüfungen zur Forschungsprämie

  • österreichweite Unterstützung von Betriebsprüfungen im Bereich Forschungsprämie – Besprechungen vor Ort, Verfassung von Stellungnahmen

  • Beratung bei Spezialthemen zur Forschungsprämie – laufende Abstimmung mit dem Fachbereich der Großbetriebsprüfung für die Forschungsprämie durch gemeinsame Vorträge

  • laufende Abstimmung mit der FFG zu inhaltlichen Themen, ob F&E dem Grunde nach gegeben ist

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Kontakt

Daniela Stastny

Daniela Stastny

Partnerin, PwC Austria

Tel: +43 699 104 427 36

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