In Österreich werden Unternehmen, die Forschung und experimentelle Entwicklung betreiben, vom Staat finanziell unterstützt. Sie können für getätigte förderwürdige Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung bzw. Auftragsforschung eine Forschungsprämie in Höhe von derzeit 14% (bei der Auftragsforschung derzeit gedeckelt mit EUR 140.000) beim Finanzamt geltend machen. Zur Stärkung des F&E-Standortes Österreich wurde die Forschungsprämie erfreulicherweise in den letzten Jahren mehrfach erhöht (von ursprünglich 8% auf 10% und auf 12%).
Die Forschungsprämie wird unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation einfach am Abgabenkonto des forschenden Unternehmens gutgeschrieben und kommt damit auch Unternehmen zugute, die (noch) keinen Gewinn erzielen. Die österreichische Forschungsprämie ist im internationalen Vergleich einzigartig!
Unsere Beratungspraxis zeigt aber, dass
Wer die steuerliche Forschungsprämie optimieren möchte, benötigt eine klare Strategie. Wir kennen diese Herausforderung.
Wir haben eine jahrelange umfassende branchenübergreifende Expertise in der Beratung von Klein-, Mittel- und Großunternehmen bezüglich der Berechnung und Beantragung der Forschungsprämie.
Sie profitieren von unseren guten Kontakten zu den Entscheidungsträgern der zuständigen Behörden und Institutionen: Damit bieten wir Ihnen beste Voraussetzungen für ein zeit- und kostensparendes Verfahren betreffend die Forschungsprämie.
Durch die gründliche Vorbereitung und professionelle Begleitung während des Verfahrens erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine reibungslose Gutschrift der Forschungsprämie erheblich.
Gut beraten kann die Forschungsprämie - trotz mitunter langwieriger Antragsverfahren bei der FFG oder Betriebsprüfungen - zum Erfolg führen.
Unterstützung/Review FFG-Anträge:
Unterstützung bei der Ausformulierung des FFG-Antrages für ein Jahresgutachten für die einzelnen Forschungsschwerpunkte im Hinblick auf die von der FFG definierten Kriterien Ziele, Inhalt, Methodik und Neuheitscharakter
Beratung bei (teilweise) ablehnendem FFG-Gutachten – Unterstützung bei Gegenstellungnahmen
Beratung in Bezug auf die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bei (teilweise) ablehnenden FFG-Gutachten
Beratung bezüglich der Optimierung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie
Analyse der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie in Gesprächen mit den Verantwortlichen im Unternehmen und Aufzeigen von Optimierungspotentialen
Besprechung wesentlicher Abgrenzungsfragen (z.B. Auftragsforschung/eigenbetriebliche Forschung, Gemeinkostenumlagen, kundenspezifische Aufträge)
Update zu aktuellen Fragen aus laufenden Betriebsprüfungserfahrungen
Prüfung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG
Urteil über korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie
Sonstige Prüfung gemäß KFS/PG 13
Einsichtnahme in das aus dem Rechnungswesen abgeleitete Verzeichnis über die Aufwendungen für F&E und stichprobenweise Überprüfung
Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der sich aus diesem Verzeichnis ergebenden Bemessungsgrundlage
PwC-Prüfbericht als Grundlage für den Feststellungsbescheid der Finanzbehörde, dass die FP in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften sowie betreffenden Verordnungen und Erlässen ist
Beratung bei laufenden Betriebsprüfungen zur Forschungsprämie
österreichweite Unterstützung von Betriebsprüfungen im Bereich Forschungsprämie – Besprechungen vor Ort, Verfassung von Stellungnahmen
Beratung bei Spezialthemen zur Forschungsprämie – laufende Abstimmung mit dem Fachbereich der Großbetriebsprüfung für die Forschungsprämie durch gemeinsame Vorträge
laufende Abstimmung mit der FFG zu inhaltlichen Themen, ob F&E dem Grunde nach gegeben ist